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alle Urteile, veröffentlicht am 23.04.2005

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 30.04.2003
- 3 U 2/03 -

Bei Unfallflucht kein Kaskoschutz

Auch bei anschließender tätiger Reue entfällt der Versicherungsschutz

Begeht ein Autofahrer Unfallflucht, riskiert er den Schutz einer etwaigen Kaskoversicherung. Dies gilt auch, wenn der Autofahrer in tätiger Reue den Unfall am Folgetag bei der Polizei meldet.

Ein Autofahrer aus Bielefeld war im April 2002 mit seinem Auto im Landkreis Osnabrück unterwegs. Gegen 19.20 Uhr kam er mit seinem Wagen von der Fahrbahn ab, geriet auf einen Gehweg, überfuhr dort das Straßenschild, knickte es in Bodenhöhe um, durchfuhr anschließend noch den Garten des Eckgrundstücks, wo er u.a. mehrere Bäume und Büsche beschädigte, um dann schließlich auf die Straße zurückzufinden, auf der er ohne anzuhalten davon fuhr. Erst am nächsten Tag um 13.10 Uhr meldete er sich bei der Polizei. Sein Kaskoversicherer weigerte sich für den Schaden am Auto einzustehen. Der Fahrer habe durch die Unfallflucht gegen die für jeden Versicherungsnehmer... Lesen Sie mehr