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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ veröffentlicht wurden
Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 28.06.2022
- 5 Qs 40/22 -
Halter eines an Unfallflucht beteiligten Fahrzeugs muss als Beschuldigter belehrt werden
Beweisverwertungsverbot bei unterlassener Belehrung
Der Halter eines an einer Unfallflucht beteiligten Fahrzeugs muss vor seiner polizeilichen Befragung zur Fahrereigenschaft als Beschuldigter gemäß § 136 Abs. 1 StPO belehrt werden. Wird die Belehrung unterlassen, sind sämtliche Angaben unverwertbar. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2022 stieß ein Pkw beim Ausparken mit einem anderen Pkw zusammen und verursachte einen Schaden in Höhe von etwa 3.300 €. Der Unfallverursacher verließ unerkannt den Unfallort. Nachdem eine ältere Frau als Halterin des Pkw ermittelt wurde, gab sie im Rahmen eines informatorischen Gesprächs durch einen Polizeibeamten ihre Fahrereigenschaft zu. Das Amtsgericht Fürth erließ daraufhin wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort einen Strafbefehl. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Angeklagten. Sie meinte, Ihre Aussage beim Gespräch sei unverwertbar, da sie nicht als Beschuldigte belehrt wurde.... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 05.04.2022
- 5 RVs 31/22 -
Fahrerlaubnisentziehung: Wertgrenze für bedeutenden Schaden liegt jedenfalls nicht unter 1.500 €
Nähere Darlegung zur Schadenshöhe bei nur unwesentlicher Überschreitung der Wertgrenze
Die Wertgrenze für einen bedeutenden Schaden im Sinne von § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB liegt jedenfalls nicht unter 1.500 €. Ist dieser Wert gemäß eines Kostenvoranschlags nur unwesentlich überschritten, muss das Tatgericht nähere Angaben zur Schadenshöhe machen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wehrte sich ein Autofahrer gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis durch das Amtsgericht Gelsenkirchen im Mai 2021. Das Landgericht Essen hatte die Entscheidung bestätigt. Der Autofahrer hatte einen Verkehrsunfall verursacht und dann eine Unfallflucht begangen. Durch den Unfall sei nach Angaben eines Kostenvoranschlags ein Sachschaden am Geschädigtenfahrzeug... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Koblenz, Urteil vom 26.10.2021
- 144 C 126/21 -
Rücknahme eines Einspruchs gegen Strafbefehl wegen Fahrerfluchts begründet kein Schuldeingeständnis
Haftpflichtversicherung kann aufgrund Einspruchsrücknahme kein Versicherungsschutz ablehnen
Die Rücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort stellt kein Schuldeingeständnis dar. Die Haftpflichtversicherung kann daher den Versicherungsschutz wegen der Einspruchsrücknahme nicht ablehnen. Dies hat das Amtsgericht Koblenz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2019 kam es in Koblenz zu einem Verkehrsunfall als die Fahrerin eines Transporters beim Abbiegen einen geparkten Pkw touchierte. Die Fahrerin bemerkte die Kollision nach eigenen Angaben nicht und fuhr daher weiter. Gegen die Fahrerin erging wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ein Strafbefehl. Den dagegen eingelegten Einspruch... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Koblenz, Hinweisbeschluss vom 11.12.2020
- 12 U 235/20 -
Verlassen der Unfallstelle kann zum Verlust des Kaskoschutzes führen
OLG Koblenz schätzt Klage als nicht erfolgsversprechend ein
Verlässt der Fahrer eines an einem Unfall beteiligten Fahrzeugs den Unfallort, ohne die Polizei und/oder seine Kaskoversicherung über den Unfall zu informieren, kann hierdurch die in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) festgelegte Wartepflicht verletzt werden und dies zur Folge haben, dass die Kaskoversicherung den Schaden nicht regulieren muss. Hierauf hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss hingewiesen.
Im konkreten Fall war der Kläger ohne Fremdeinwirkung auf der Autobahn bei Tempo 100 km/h mit der Leitplanke kollidiert und zunächst bis zu einem Rastplatz weitergefahren. Nachdem er dort den entstandenen Schaden (Streifspuren über die gesamte linke Fahrzeugseite) in Augenschein genommen hatte, hatte er die Fahrt fortgesetzt. Die Schadensanzeige an seine Kaskoversicherung stellte er... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 05.11.2018
- 6 U 123/18 -
Alkohol- und Drogentest mehr als 22 Stunden nach Unfall spricht nicht gegen Alkohol- bzw. Drogenfahrt
Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung wegen Unfallflucht des Versicherungsnehmers
Begeht ein Versicherungsnehmer Fahrerflucht, kann die Kaskoversicherung von ihrer Leistungspflicht wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungspflicht befreit sein. Ein Alkohol- und Drogentest mehr als 22 Stunden nach dem Unfall spricht nicht gegen eine Alkohol- bzw. Drogenfahrt. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Autofahrer verursachte an einem Abend im März 2016 einen Verkehrsunfall. Aus unbekannten Gründen kam er bei einer Kurve von der Fahrbahn ab und geriet auf einen Gehweg. Dadurch kam es zu einer Beschädigung zweier Metallpfosten, wodurch ein Sachschaden in Höhe von ca. 520 EUR an den Pfosten entstanden ist. Obwohl der Autofahrer den Unfall... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 30.05.2017
- 2 Rev 35/17 -
Kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei Verzicht des Unfallgeschädigten auf Herbeirufen der Polizei
Unfallbeteiligter will Personalien nur durch Polizei feststellen lassen
Verzichtet ein Unfallgeschädigter auf das Herbeirufen der Polizei, obwohl der Unfallbeteiligte nur gegenüber der Polizei bereit ist seine Personalien feststellen zu lassen, darf sich der Unfallbeteiligte vom Unfallort entfernen. Eine Strafbarkeit nach § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort liegt darin nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Autofahrerin im September 2016 vom Amtsgericht Hamburg-St. Georg zu einer Geldstrafe verurteilt. Zudem wurde gegen sie ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Hintergrund dessen war, dass die Angeklagte im Januar 2015 in einen Unfall mitverwickelt war. Obwohl die andere Pkw-Fahrerin zunächst die Polizei rufen wollte, tat sie dies nicht. Sie... Lesen Sie mehr
Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 28.08.2018
- 5 Qs 58/18 -
Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund Unfallflucht setzt Sachschaden in Höhe von mindestens 2.500 EUR netto voraus
Sachschaden von bedeutendem Wert im Sinne von § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ab Betrag von 2.500 EUR netto
Die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort setzt voraus, dass ein Sachschaden in Höhe von mindestens 2.500 EUR entstanden ist. Erst ab einem solchen Betrag liegt ein Sachschaden von bedeutendem Wert im Sinne von § 69 Abs. 2 Nr. 3 des Strafgesetzbuches (StGB) vor. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielt ein Autofahrer im Juni 2018 einen Strafbefehl vom Amtsgericht Nürnberg, womit ihm die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wurde. Dem Autofahrer wurde ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen. So soll er nach Angaben von Zeugen beim Ausparken aus einem Parkplatz quer zur Fahrbahn ein anderes parkendes Fahrzeug beschädigt haben. An dem Fahrzeug... Lesen Sie mehr
Anwaltsgericht Köln, Urteil vom 20.03.2017
- 1 AnwG 40/16 -
Fahrerflucht eines Rechtsanwalts rechtfertigt Geldbuße wegen Verletzung von Berufspflichten
Beeinträchtigung der Achtung und des Vertrauens der Rechtssuchenden in Rechtsanwaltschaft
Begeht ein Rechtsanwalt nach Begehung eines Unfalls eine Fahrerflucht, so beeinträchtigt er die Achtung und das Vertrauen der Rechtssuchenden in die Rechtsanwaltschaft und verstößt gegen seine Berufspflicht aus § 43 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Dies rechtfertigt die Verhängung einer Geldbuße. Dies hat das Anwaltsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Rechtsanwalt stieß in einem Parkhaus beim Einparken in einer Parktasche mit seinem BMW gegen einen Porsche Cayenne. Dies wurde zufällig von einem Zeugen beobachtet. Durch die Kollision entstand am Porsche ein Sachschaden in Höhe von ca. 7.500 EUR. Obwohl der Rechtsanwalt die Kollision bemerken musste, da der Porsche sich deutlich bewegte... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 30.01.2015
- 436 C 5546/13 -
Kein Regressanspruch des Versicherers aufgrund unerlaubten Entfernens vom Unfallort bei fehlendem Einfluss der Aufklärungsobliegenheitsverletzung auf Unfallregulierung
Fehlender Einfluss bei Stellung des Unfallflüchtigen am Unfallort wenige Minuten nach Unfall
Entfernt sich ein Versicherungsnehmer unerlaubt vom Unfallort und begehrt er damit eine Verletzung seiner Aufklärungsobliegenheit, steht der Kaskoversicherung bei bereits erfolgter Schadensregulierung grundsätzlich ein Regressanspruch zu. Dies gilt jedoch gemäß § 28 Abs. 3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) dann nicht, wenn die Obliegenheitsverletzung keinen Einfluss auf die Unfallregulierung hat. So liegt der Fall, wenn der Versicherungsnehmer am Unfallort wenige Minuten nach dem Unfall von der Polizei gestellt wird und umfassend Angaben macht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beabsichtigte ein Versicherungsnehmer im März 2012 in ein Fitnessstudio zu gehen. Als er auf dem Parkplatz mit seinem Pkw in eine Parkbox einfahren wollte, stieß er an einen anderen Pkw. Er stieg daraufhin zwar aus und begutachtete beide Fahrzeuge, fuhr dann aber in eine andere Parkbox und ging in das Fitnessstudio. Eine Frau hatte den Vorgang beobachtet... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 16.10.2014
- 7 U 121/14 -
Leistungsfreiheit der Vollkaskoversicherung aufgrund Verletzung der Aufklärungspflicht durch Verlassen der Unfallstelle
Vorliegen der Voraussetzungen des Straftatbestands des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) nicht erforderlich
Verlässt ein Pkw-Fahrer den Unfallort ohne erforderliche Feststellungen zum Unfallhergang zu ermöglichen, verletzt er seine Aufklärungspflicht aus E.1.3 AKB 2008. Ein Anspruch auf Versicherungsschutz durch die Vollkaskoversicherung besteht dann nicht. Auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Straftatbestandes des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) kommt es dabei nicht an. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2013 kam ein Autofahrer gegen 2.30 Uhr von der Straße ab und streifte mit der rechten Fahrzeugseite eine Betonmauer. Da seiner Einschätzung nach kein erheblicher Schaden an der Mauer entstanden war, verließ er den Unfallort. Erst eine Woche später informierte er die Polizei. Seiner Vollkaskoversicherung zeigte er den Unfall im August... Lesen Sie mehr