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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.06.2016
- 12 A 1756/15 bis 12 A 1760/15 -
Kita-Beiträge für jüngere Geschwister von Vorschulkindern unzulässig
OVG Nordrhein-Westfalen erklärt Satzungsregelung der Stadt Marl für unwirksam
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat eine Regelung in der Elternbeitragssatzung der Stadt Kempen für unwirksam erklärt, die vorsah, dass für Geschwisterkinder von Vorschulkindern, für die kraft Gesetzes kein Elternbeitrag für den Kindergartenbesuch erhoben werden darf, ein solcher Elternbeitrag zu zahlen ist. Damit ist für die Stadt Kempen geklärt, dass nach der dortigen Geschwisterkindregelung jüngere Geschwister von beitragsfreien Vorschulkindern ebenfalls beitragsfrei sind.
In allen fünf entschiedenen Fällen hatten Eltern mit jeweils zwei Kindern geklagt. Beide
OVG verneint Zulässigkeit der Beitragserhebung für jüngere Geschwister von Vorschulkindern
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die zuletzt genannte Satzungsregelung – ebenso wie bereits zuvor das Verwaltungsgericht Düsseldorf – für
§ 23 Kibiz
(3) Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch
(5) [...] 3 Bei Geschwisterregelungen sind
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.06.2016
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
- Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil
[Aktenzeichen: 24 K 5962/14 u.a.]
- Elternbeiträge für beitragsfreies letztes Kindergartenjahr können bei Zurückstellung vom Schulbesuch nachgefordert werden
(Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 07.11.2012
[Aktenzeichen: 8 K 1916/12]) - OVG: Bei vorzeitig eingeschulten Kindern kann Beitragsfreiheit des ersten Hortjahres beantragt werden
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.07.2011
[Aktenzeichen: OVG 6 B 14.10])
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Dokument-Nr. 22718
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