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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 07.11.2012
- 8 K 1916/12 -
Elternbeiträge für beitragsfreies letztes Kindergartenjahr können bei Zurückstellung vom Schulbesuch nachgefordert werden
Handhabung der Stadt deckt sich mit Schulgesetz
Eltern dürfen nachträglich zu Kindergartenbeiträgen herangezogen zu werden, wenn sie ihr Kind für ein Jahr vom Schulbesuch zurückstellen und somit das eigentlich beitragsfreie letzte Kindergartenjahr zum immernoch beitragspflichtigen vorletzten Kindergartenjahr wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen hervor.
Weil nach dem Kinderbildungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen das letzte Kindergartenjahr vor Beginn der Schulpflicht kostenfrei ist, wurden die Eltern des Kindes im August 2011 von der Zahlung des Kindergartenbeitrags befreit. Als das
Stadt darf ursprüngliche Freistellung rückwirkend ändern
In der Verhandlung wies das Verwaltungsgericht Aachen darauf hin, dass die Stadt Aachen die ursprüngliche Freistellung rückwirkend ändern durfte. Das für das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
- OVG: Bei vorzeitig eingeschulten Kindern kann Beitragsfreiheit des ersten Hortjahres beantragt werden
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.07.2011
[Aktenzeichen: OVG 6 B 14.10]) - Kein Kita-Platz – Stadt muss Kosten für Privatbetreuung ersetzen
(Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 10.05.2012
[Aktenzeichen: 1 K 981/11.MZ])
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Dokument-Nr. 14597
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