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Samstag, 27. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Familienrecht“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.03.2024
- 1 UF 160/23 -

Getrenntleben der Eheleute trotz gemeinsamer Wohnung

Getrennt leben auch in gemeinsamer Wohnung möglich

Die Annahme der Trennung der Eheleute erfordert ein der räumlichen Situation entsprechendes Höchstmaß der Trennung. Verbleibende Gemeinsamkeiten in Form gemeinsamer Mahlzeiten, der Vornahme von Erledigungen und Einkäufen für den anderen stehen der Trennung nicht entgegen, wenn sie sich als unwesentlich darstellen. Dies gilt auch für einen freundschaftlichen, anständigen und vernünftigen Umgang der Ehegatten miteinander, insbesondere, wenn gemeinsame Kinder im Haushalt leben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit heute veröffentlichter Entscheidung der Beschwerde der Ehefrau auf Feststellung eines früheren Trennungszeitpunkts Recht gegeben.

Die Eheleute streiten um den Zeitpunkt der wechselseitigen Auskunftsverpflichtung zum Trennungsvermögen im Rahmen ihres Scheidungsverfahrens. Wenn die Scheidung beantragt ist, kann jeder Ehegatte von dem anderen Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangen (§ 1379 BGB). Dieser Auskunftsanspruch soll den Schutz des ausgleichsberechtigten Ehegatten vor - für die Berechnung eines etwaigen Zugewinnanspruchs relevanten - Vermögensmanipulationen in der Trennungszeit verbessern. Die Eheleute haben drei noch minderjährige Kinder und wohnten gemeinsam mit ihnen in einem Haus. Sie stellten wechselseitige Anträge auf Auskunft über das Vermögen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 01.02.2024
- 1 UF 75/22 -

Kontakt über Dating-Plattform begründet nicht Zweifel an Vaterschaft

Verdacht des Mehrverkehrs begründet keine schwerwiegenden Zweifel gegen die gesetzliche Vaterschafts­vermutung

Bei der Feststellung, ob schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft vorliegen, reicht ein nur möglicher, aber weder wahrscheinlicher noch bewiesener Mehrverkehr nicht aus. Insbesondere aus der Tatsache, dass sich die Mutter des Kindes und der Putativvater über ein Internetportal kennengelernt haben, drängt sich nicht auf, dass die Mutter in der Empfängniszeit mit Anderen geschlechtlich verkehrt hat. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden und die Beschwerde des (Putativ)Vaters gegen den seine Vaterschaft feststellenden Beschluss des Amtsgerichts zurückgewiesen.

Ein Mann und eine Frau lernen sich über ein Online-Portal kennen und zeugen ein Kind. Die Antragstellerin begehrte vor dem Amtsgericht die Feststellung, dass der nunmehrige Beschwerdeführer ihr Vater ist. Dies stellte das Amtsgericht antragsgemäß fest.Die hiergegen eingelegte Beschwerde des Vaters hatte vor dem OLG nach durchgeführter Beweisaufnahme und Einholung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 07.02.2024
- 2 WF 26/24 -

Außereheliche Beziehung mit Folgen ist nicht immer ein Härtefall

Voraussetzungen für Härtefallscheidung nicht gegeben

Das Pfälzische Oberlandesgerichts entschied, dass eine Ehefrau, die aufgrund einer außerehelichen Beziehung ein Kind erwartet, sich nicht wegen unzumutbarer Härte vor Ablauf des sogenannten Trennungsjahres scheiden lassen kann.

Die Eheleute leben seit August 2023 getrennt. Die Ehefrau ist bereits wieder in einer anderen Beziehung und erwartet aus dieser Beziehung im Juni 2024 ein Kind. Aus diesem Grund wollte sich die Ehefrau noch vor Ablauf des sogenannten Trennungsjahres scheiden lassen und beantragte hierfür die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe. Sie beruft sich unter anderem darauf, dass das Abwarten... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 09.04.2024
- 1 BvR 2017/21 -

Gesetzliche Regelungen über die Vaterschafts­anfechtung durch leibliche Väter sind mit dem Elterngrundrecht unvereinbar

BVerfG stärkt Rechte leiblicher Väter

Das Bundes­verfassungs­gericht hat entschieden, dass die gesetzliche Regelung über das Recht des leiblichen Vaters, die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für sein Kind anzufechten, mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Sie trägt dem Elterngrundrecht leiblicher Väter nicht hinreichend Rechnung. Diese gehören zu den Eltern im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) und können sich auf das Elterngrundrecht ebenso wie die rechtlichen Eltern des Kindes berufen.

Das Elterngrundrecht bedarf einer Ausgestaltung durch den Gesetzgeber. Er kann dabei — abweichend vom bisherigen Recht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) — die rechtliche Elternschaft des leiblichen Vaters neben der Mutter und dem rechtlichen Vater vorsehen. Hält er dagegen an einer Beschränkung der rechtlichen Elternschaft auf zwei Elternteile fest, muss zugunsten des leiblichen Vaters... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28.01.2024
- XII ZB 385/23 -

Umgang mit Kind darf nicht an Geldzahlungen geknüpft sein

Umgangsvereinbarung "Geld gegen Kinder" ist sittenwidrig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Elternvereinbarung zum persönlichen Umgang mit dem Kind nicht unter Umgehung einer gerichtlichen Kindeswohlkontrolle durch Vereinbarung einer Vertragsstrafe oder einer vertrags­strafen­ähnlichen Klausel erzwingbar gemacht werden kann.

Die Antragstellerin ist peruanische Staatsgehörige. Aus ihrer 2002 geschlossenen Ehe mit dem Antragsgegner, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sind eine 2007 geborene Tochter und ein 2012 geborener Sohn hervorgegangen. Der letzte gemeinsame Aufenthalt der Ehegatten war in Deutschland, wo der Antragsgegner weiterhin lebt und arbeitet. Die Antragstellerin siedelte 2011 unter... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 21.01.2024
- 1 ORs 36 SRs 752/23 -

Verwertbarkeit der Angaben zur Begründung eines Gewaltschutzantrags im Strafverfahren trotz Zeugnis­verweigerungs­rechts

Begründung eines Gewaltschutzantrags stellt keine amtlich initiierte Vernehmung dar

Macht eine Zeugin in einem Strafverfahren gegen ihren Ehemann von ihrem Zeugnis­verweigerungs­recht Gebrauch, so bleiben ihre Angaben gegenüber dem Familiengericht zur Begründung eines Gewaltschutzantrags verwertbar. Die Vorschritt des § 252 StPO greift in diesem Fall nicht, da sie nur für amtlich initiierte Vernehmungen gilt. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2021 kam es in der Wohnung einer Frau in Baden-Württemberg zu einer Auseinandersetzung mit ihrem Ehemann. Das Paar hatte sich getrennt. Im Rahmen des Streits schlug der Ehemann seiner Frau mehrmals mit der Faust ins Gesicht und drohte mit einem großen Messer damit, sie umzubringen. Die Frau hatte aufgrund des Vorfalls einen Gewaltschutzantrag... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 18.01.2024
- 9 UF 744/23 -

Umgang dient bei gemeinsamer elterlicher Sorge auch der Verteilung der Betreuungslast

Bei erweiterten Umgängen ist Einschaltung einer Fremdbetreuung zumutbar

Der Umgang dient bei gemeinsamer elterliche Sorge auch der Verteilung der Betreuungslast zwischen den Elternteilen. Bei erweiterten Umgängen ist es dem umgangsberechtigten Elternteil zumutbar, für einzelne Termine eine Fremdbetreuung einzuschalten. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf Antrag der Kindesmutter regelte das Amtsgericht Fürth im Juli 2023 den Umgang des Vaters mit seinen beiden Kindern. Die Kinder waren 11 und 14 Jahre alt. Der Vater sollte die Kinder alle zwei Wochen von Donnerstag nach der Schule bis Montag zur Schule betreuen. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Beschwerde des Kindesvaters. Er... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28.11.2023
- 4 UF 108/23 -

Ruhen der elterlichen Sorge: Erfordernis der Bestellung eines Vormunds trotz Inobhutnahme des Kindes durch Jugendamt

Befugnisse aufgrund Inobhutnahme nur vorläufiger Natur

Wird das Ruhen der elterlichen Sorge angeordnet, ist die Bestellung eines Vormunds angezeigt. Dabei spielt es keine Rolle, dass das Kind vom Jugendamt gemäß § 42 SGB VIII in Obhut genommen wurde, da die Befugnisse aus einer Inobhutnahme nur vorläufiger Natur sind. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2022 wurde im Ruhrgebiet ein unbegleitetes, minderjähriges Kind aus dem Kurdengebiet der Türkei vom Jugendamt in Obhut genommen. Zu den Eltern des Kindes bestand alle zwei bis vier Wochen telefonischer Kontakt. Aufgrund technischer Schwierigkeiten und der Sprachbarriere war die Kommunikation sehr eingeschränkt. Das Jugendamt beantragte... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.10.2023
- III R 10/22 -

Kindergeld bei einem Freiwilligendienst zwischen Bachelor- und Masterstudium

Kein Anspruch auf Kindergeld bei einem Freiwilligendienst zwischen Bachelor- und Masterstudium

Wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, liegt eine aus mehreren Ausbildungs­abschnitten (z.B. Bachelor- und Masterstudium im gleichen Fach) bestehende einheitliche Erstausbildung nur dann vor, wenn die einzelnen Ausbildungs­abschnitte in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zueinander stehen. Der enge zeitliche Zusammenhang ist nur gewahrt, wenn das Kind den nächsten Teil der mehraktigen Ausbildung, also z.B. das Masterstudium zum nächstmöglichen Termin aufnimmt. Daran fehlt es, wenn das Kind dazwischen einen Freiwilligendienst absolviert, statt die Ausbildung sogleich fortzusetzen. Dies hat zur Folge, dass die Erstausbildung mit dem vorherigen Ausbildungs­abschnitt abgeschlossen ist, so dass der Kindergeld­berechtigte in der Folgezeit einen Kindergeldanspruch nur dann behält, wenn das Kind nicht oder nicht mehr 20 Stunden pro Woche erwerbstätig ist.

Der Kläger ist Vater einer im Februar 1996 geborenen Tochter, die zum Ende des Sommersemesters 2018 ein Studium im Fach C mit dem Bachelor of Science abschloss. In den Monaten Oktober 2018 bis einschließlich Mai 2019 absolvierte die Tochter einen Freiwilligendienst. Im Juli 2019 wurde sie zum Masterstudium im Fach C zugelassen, welches sie im Oktober 2019 aufnahm. Zwischen Juli und... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 03.11.2023
- 10 WF 183/23 -

Verhängung von Ordnungsmitteln setzt Vorliegen der Belehrung über Folgen des Verstoßes gegen Umgangsregelung voraus

Keine Ahndung von Umgangsverstößen vor Zustellung der Belehrung

Wegen eines Verstoßes gegen eine gerichtliche Umgangsregelung ist die Verhängung von Ordnungsmitteln nur dann möglich, wenn der Betroffene über die Folgen einer Zuwiderhandlung belehrt wurde (§ 89 Abs. 2 FamFG). Daher können Umgangsverstöße, die vor Zustellung der Belehrung erfolgt sind, nicht geahndet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Umgangsverfahrens vor dem Amtsgericht Hannover haben die Eltern einer 12-jährigen Tochter am 2. Juni 2023 vereinbart, dass der Kindesvater bis einschließlich 31. August 2023 keinen Umgang mit dem Kind haben sollte. Auch sonstige Kontakte waren untersagt. Das Gericht billigte die Vereinbarung und belehrte die Beteiligten mit... Lesen Sie mehr



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