Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 24.04.2020
- 5 LB 129/18 -
Keine Einstellung als Lehrerin wegen Tragens eines Kopftuchs aus religiösen Gründen begründet Entschädigungsanspruch
Verbot des Kopftuchtragens nur bei Vorliegen einer konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens
Wird eine muslimische Lehrerin nicht eingestellt, weil sie aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt, so begründet dies grundsätzlich einen Entschädigungsanspruch gemäß § 15 Abs. 2 AGG. Das Tragen eines Kopftuchs kann nur bei Vorliegen einer konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens verboten werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine
Verwaltungsgericht wies Klage ab
Das Verwaltungsgericht Osnabrück wies die Klage ab. Ein Entschädigungsanspruch bestehe seiner Ansicht nach nicht, da eine eventuelle Ungleichbehandlung der Klägerin gerechtfertigt sei. Gegen diese Entscheidung legte die Klägerin Berufung ein.
Oberverwaltungsgericht bejaht Entschädigungsanspruch
Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen entschied zu Gunsten der Klägerin und hob daher die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf. Der Klägerin stehe ein Anspruch auf
Keine Rechtfertigung der Benachteiligung
Diese
Verbot des Kopftuchtragens bei Vorliegen einer konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sei ein Verbot des Tragens eines religiösen Kopftuchs nur zulässig, wenn eine konkrete Gefährdung oder Störung des Schulfriedens vorliegt.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28846
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28846
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.