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Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 18.01.2017
- 3 A 24/16 -
Klage auf Entschädigung wegen religiöser Diskriminierung durch Kopftuchverbot erfolglos
Rücknahme der Einstellungszusage in öffentlichen Schuldienst wegen Tragens eines (muslimisches) Kopftuch gerechtfertigt
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Schmerzensgeldklage einer Lehrerin abgewiesen, die mit Kopftuch unterrichten wollte und sich durch die Rücknahme der Einstellungszusage durch die Schule aus religiösen Gründen diskriminiert sah. Das Gericht verwies darauf, dass sich die Schule berechtigterweise auf eine gesetzliche Grundlage im Niedersächsischen Schulgesetz gestützt hatte, die alle Bewerber gleich behandelt, indem sie sämtliche religiösen und weltanschaulichen Symbole verbietet.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens hatte einen Anspruch auf
VG verneint Entschädigungsanspruch
Das Verwaltungsgericht Osnabrück wies die Klage ab und führte zur Begründung aus, dass der Anspruch auf
Bei Beurteilung des Falles ist Sach- und Rechtslage im Jahr 2013 zu betrachten
Selbst wenn aber eine religiöse
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.01.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück/ra-online
- Entschädigungsklage einer Lehrerin mit Kopftuch nach abgelehnter Bewerbung als Grundschulpädagogin erfolglos
(Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 14.04.2016
[Aktenzeichen: 58 Ca 13376/15]) - BAG: Muslimische Lehrerin darf auch Mütze als Kopftuch-Ersatz nicht in der Schule tragen
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.08.2009
[Aktenzeichen: 2 AZR 499/08 ]) - Kein islamisches Gebet in der Schule außerhalb des Religionsunterrichts
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.05.2010
[Aktenzeichen: OVG 3 B 29.09])
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Dokument-Nr. 23720
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