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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tragen eines Kopftuches“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.08.2020
- 8 AZR 62/19 -
Bundesarbeitsgericht: Pauschales Kopftuchverbot im Unterricht ist diskriminierend
Kopftuchverbot - Benachteiligung wegen der Religion
Das Tragen des islamischen Kopftuchs an allgemeinbildenden Schulen pauschal zu verbieten, stellt einen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff dar. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Die Klägerin ist Diplom-Informatikerin; sie bezeichnet sich als gläubige Muslima und trägt als Ausdruck ihrer Glaubensüberzeugung ein Kopftuch. Die Klägerin bewarb sich beim beklagten Land Berlin im Rahmen eines Quereinstiegs mit berufsbegleitendem Referendariat für eine Beschäftigung als Lehrerin in den Fächern Informatik und Mathematik in der Integrierten Sekundarschule (ISS), dem Gymnasium oder der Beruflichen Schule. Das beklagte Land lud sie zu einem Bewerbungsgespräch ein. Im Anschluss an dieses Gespräch, bei dem die Klägerin ein Kopftuch trug, sprach sie ein Mitarbeiter der Zentralen Bewerbungsstelle auf die Rechtslage nach dem sog. Berliner... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 24.04.2020
- 5 LB 129/18 -
Keine Einstellung als Lehrerin wegen Tragens eines Kopftuchs aus religiösen Gründen begründet Entschädigungsanspruch
Verbot des Kopftuchtragens nur bei Vorliegen einer konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens
Wird eine muslimische Lehrerin nicht eingestellt, weil sie aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt, so begründet dies grundsätzlich einen Entschädigungsanspruch gemäß § 15 Abs. 2 AGG. Das Tragen eines Kopftuchs kann nur bei Vorliegen einer konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens verboten werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Lehrerin mit muslimischem Glauben bewarb sich im Jahr 2013 um die Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst. Da sie jedoch vorhatte während des Unterrichts aus religiösen Gründen ein Kopftuch zu tragen, lehnte die zuständige Behörde eine Einstellung ab. Daraufhin erhob die Lehrerin Klage auf Zahlung einer Entschädigung.... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 14.03.2017
- C-188/15 -
Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen Tragen eines Kopftuchs verbieten
Kundenwunsch nach Zusammenarbeit mit Mitarbeitern ohne Kopftuch für Entlassung nicht ausreichend
Eine unternehmensinterne Regel, die das sichtbare Tragen jedes politischen, philosophischen oder religiösen Zeichens verbietet, stellt keine unmittelbare Diskriminierung dar. Ohne eine solche Regel kann der Wille eines Arbeitgebers, den Wünschen eines Kunden zu entsprechen, wonach seine Leistungen nicht mehr von einer Arbeitnehmerin erbracht werden sollen, die ein islamisches Kopftuch trägt, jedoch nicht als berufliche Anforderung angesehen werden, die das Vorliegen einer Diskriminierung auszuschließen vermag. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
Frau Asma Bougnaoui traf im Oktober 2007 vor ihrer Anstellung durch das private Unternehmen Micropole auf einer Studierendenmesse einen Vertreter von Micropole, der sie darauf hinwies, dass das Tragen des islamischen Kopftuchs Probleme bereiten könnte, wenn sie mit den Kunden dieses Unternehmens in Kontakt trete. Als sich Frau Bougnaoui am 4. Februar 2008 bei Micropole vorstellte, um... Lesen Sie mehr
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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 14.03.2017
- C-157/15 -
Keine Diskriminierung: Unternehmensinterne Regel darf Tragen eines Kopftuchs verbieten
Pflicht zum Tragen neutraler Kleidung begründet keine unmittelbar auf Religion oder Weltanschauung beruhende Ungleichbehandlung
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass eine unternehmensinterne Regel, die das sichtbare Tragen jedes politischen, philosophischen oder religiösen Zeichens verbietet, keine unmittelbare Diskriminierung darstellt.
Am 12. Februar 2003 trat Frau Samira Achbita, die muslimischen Glaubens ist, als Rezeptionistin in den Dienst des Unternehmens G4S. Dieses private Unternehmen erbringt für Kunden aus dem öffentlichen und privaten Sektor u.a. Rezeptions- und Empfangsdienste. Als Frau Achbita eingestellt wurde, verbot es eine bei G4S geltende ungeschriebene Regel den Arbeitnehmern, am Arbeitsplatz sichtbare... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 14.04.2016
- 58 Ca 13376/15 -
Entschädigungsklage einer Lehrerin mit Kopftuch nach abgelehnter Bewerbung als Grundschulpädagogin erfolglos
Neutralitätsgesetz untersagt Lehrkräften Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Entschädigungsklage einer Klägerin abgewiesen, deren Bewerbung um eine Stelle als Grundschullehrerin von dem Land Berlin abgelehnt worden war, weil sie ein muslimisches Kopftuch trägt.
Das Arbeitsgericht Berlin verneinte im zugrunde liegenden Verfahren eine nach § 7 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verbotene Benachteiligung der Klägerin im Hinblick auf das "Berliner Neutralitätsgesetz" (Gesetz zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin vom 27.01.2005 - VerfArt29G - GVBl. 2005, 92) verneint. § 2 Neutralitätsgesetz untersagt u. a. den Lehrkräften in öffentlichen... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2015
- 5 Sa 307/15 -
Rechtsstreit um sogenanntes "Kopftuchverbot" in Nordrhein-Westfalen beigelegt
Gefahr für den Schulfrieden nicht ersichtlich
Die beteiligten Parteien im sogenannten "Kopftuchverbot"-Verfahren haben den Rechtstreit vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf beigelegt. Nachdem das Bundesverfassunsgericht aufgrund der Rechtsbeschwerde der Lehrerin entschieden hatte, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen nicht mit der Verfassung vereinbar ist, hatte das Land erklärt, die Abmahnung gegen die Lehrerin nicht weiter aufrecht zu erhalten.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist seit 1997 als ausgebildete Sozialpädagogin bei dem Land Nordrhein-Westfalen beschäftigt und an einer Gesamtschule eingesetzt. Bis zum Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahre 2006 trug sie das islamische Kopftuch. Nach entsprechender Aufforderung durch das beklagte Land hat sie anschließend das Kopftuch... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.01.2015
- 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 -
Pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen nicht mit der Verfassung vereinbar
§ 57 Abs. 4 Satz 3 des Schulgesetzes verstößt gegen Verbot der Benachteiligung aus religiösen Gründen
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein pauschales Verbot religiöser Bekundungen in öffentlichen Schulen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagoginnen und Pädagogen mit deren Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) nicht vereinbar ist. § 57 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes sind daher verfassungskonform dahingehend einzuschränken, dass von einer äußeren religiösen Bekundung nicht nur eine abstrakte, sondern eine hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität ausgehen muss, um ein Verbot zu rechtfertigen. § 57 Abs. 4 Satz 3 des Schulgesetzes, der als Privilegierung zugunsten christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen konzipiert ist, verstößt gegen das Verbot der Benachteiligung aus religiösen Gründen (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 und Art. 33 Abs. 3 GG) und ist daher nichtig. Die Entscheidungen der Arbeitsgerichte in den Ausgangsverfahren genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht; das Bundesverfassungsgericht hat sie aufgehoben und die Verfahren an die Landesarbeitsgerichte zurückverwiesen.
Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen von den Arbeitsgerichten bestätigte Sanktionen wegen der Weigerung der Beschwerdeführerinnen, im Schuldienst ein aus religiösen Gründen getragenes Kopftuch beziehungsweise eine als Ersatz hierfür getragene Wollmütze abzulegen. Sie richten sich zugleich mittelbar gegen § 57 Abs. 4 und § 58 Satz 2 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.09.2014
- 5 AZR 611/12 -
Einrichtung der Evangelischen Kirche darf Arbeitnehmerin das Tragen eines islamischen Kopftuchs untersagen
Kundgabe einer abweichenden Religionszugehörigkeit ist nicht mit arbeitsvertraglicher Verpflichtung zu neutralem Verhalten vereinbar
Das Tragen eines Kopftuchs als Symbol der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben und damit als Kundgabe einer abweichenden Religionszugehörigkeit ist regelmäßig mit der arbeitsvertraglichen Verpflichtung einer in einer Einrichtung der Evangelischen Kirche tätigen Arbeitnehmerin zu neutralem Verhalten nicht vereinbar. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, die dem islamischen Glauben angehört, ist seit 1996 bei der beklagten Krankenanstalt - zuletzt als Krankenschwester - angestellt. Arbeitsvertraglich sind die Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags in der für die Angestellten im Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen geltenden Fassung (BAT-KF) sowie die sonstigen für... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2013
- 26 K 5907/12 -
Kopftuchtragen kein Hindernis für Einstellung als Beamtin in den allgemeinen Verwaltungsdienst
Fehlende charakterliche Eignung der Muslimin wegen Tragen eines Kopftuches nicht erkennbar
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Kreis Mettmann verpflichtet, über den Antrag einer Muslimin, welche aus religiösen Gründen auch während der Dienstübung ein Kopftuch tragen möchte, auf Einstellung als Beamtin auf Probe in den allgemeinen Verwaltungsdienst neu zu entscheiden.
Das Verwaltungsgericht entschied, dass anders als bei einer Lehrerin im Schuldient das Tragen eines Kopftuches kein Hindernis für die Einstellung als Beamtin in den allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen sei. Auch die Einschätzung des Kreises, der Klägerin fehle die charakterliche Eignung, und aufgrund wechselnder und widersprüchlicher Aussagen im Hinblick auf... Lesen Sie mehr
Landgericht Bremen, Urteil vom 21.06.2013
- 4 S 89/12 -
Fitnessstudiovertrag darf bei Verstoß gegen das Kopftuchverbot gekündigt werden
Schadenersatz verpflichtende Diskriminierung nicht feststellbar
Sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Fitnesstudios vor, dass das Tragen jeglicher Kopfbedeckungen untersagt ist, darf der Fitnesstudiobetreiber einen Vertrag auch dann kündigen, wenn ein Kunde aus religiösen Gründen das Kopftuch nicht ablegen möchte. Eine Schadenersatz verpflichtende Diskriminierung ist dem Betreiber dabei nicht vorzuwerfen, da das Kopftuchverbot keinen religiösen Hintergrund hat, sondern der Verhinderung einer konkreten Gefahr für Teilnehmer des Fitnessstudios dient.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Falls betreibt ein Fitnessstudio für Frauen nebst Rollen- und Massagestudio. In ihren Geschäfts- und Benutzungsbedingungen weist sie als Betreiberin darauf hin, dass das Tragen von Kopfbedeckungen und Schmuck im Fitnessstudio nicht gestattet ist.Die Klägerin schloss im April 2010 einen Nutzungsvertrag mit der Beklagten. Die Parteien... Lesen Sie mehr