wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Sonntag, 3. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Potsdam, Urteil vom 17.08.2011
4 S 193/10 -

Bei Verleumdung oder übler Nachrede darf der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen

Beleidigung und üble Nachrede sind Vertrags­verletzungen und berechtigen zur Kündigung

Wer seinen Vermieter aufgrund eines Streits beleidigt und ihn vor Dritten versucht in Misskredit zu bringen, dem kann fristlos gekündigt werden. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Potsdam hervor.

Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin haltlose Anschuldigungen gegen ihren Vermieter gegenüber dessen Baufinanzierer erhoben als Folge eines Streits über eine Gartenbaustelle. In einem Schreiben wies sie das Finanzierungsinstitut darauf hin, der Vermieter würde andauernd grundlose Kündigungen aussprechen und warnte, sie werde auch eine Beschwerde an das Bundesaufsichtsamt für das Banken- und Kreditwesen richten. Der Vermieter sprach der Frau daraufhin die fristlose Kündigung aus, nachdem er ihr aufgrund übler Nachrede bereits zuvor eine Abmahnung hatte zukommen lassen.

Mieterin hat die Grenze zum Zumutbaren deutlich überschritten

Das Landgericht Potsdam erklärte die fristlose Kündigung für rechtmäßig. Der Kläger habe einen Anspruch auf Rückgabe der Mietsache aus § 546 Abs. 1 BGB. Ein wichtiger Grund, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt, liege hier vor. Dem Vermieter sei die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zuzumuten gewesen. Die Mieterin habe die Grenze deutlich überschritten, als sie mit dem Baufinanzierer des Vermieters in Kontakt getreten sei.

Schweregrad der üblen Nachrede rechtfertigt die Kündigung

Beleidigung und üble Nachrede seien Vertragsverletzungen, die zur Kündigung berechtigen würden, sobald sie einen gewissen Schweregrad erreichten. Die Äußerungen im vorliegenden Fall seien dazu geeignet gewesen, den Vermieter bei seinem Finanzierungsinstitut in Misskredit zu bringen. Bei allem Verständnis für den Ärger der Mieterin darüber, dass sie den Winter über ohne Gartenanlage habe wohnen müssen, könne das Gericht darin keine Rechtfertigung für ihr Verhalten sehen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Potsdam (vt/st)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2012, Seite: 443
IMR 2012, 443

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13116 Dokument-Nr. 13116

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13116

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH