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Amtsgericht Köln, Urteil vom 03.11.1998
- 210 C 148/98 -
Mieterin beleidigt Vermieterin in der Neujahrsnacht mit "Miststück" und "Schlampe" - Kein Grund für fristlose Kündigung
Einmaliger Ausrutscher nach durchzechter Silvesternacht blieb für Mieterin folgenlos
Wer volltrunken und damit unzurechnungsfähig seinen Vermieter beleidigt, kann bei einem einmaligen Vorfall nicht gleich gekündigt werden. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln hervor.
Eine Mieterin hatte zum Jahreswechsel offenkundig weit mehr Alkohol genossen, als sie vertragen konnte. Als sie am Neujahrsmorgen zwischen 4.00 Uhr und 5.00 Uhr nach Hause kam, schlug sie mit den Fäusten gegen die Wohnungstür der
Vermieterin spricht Kündigung aus
Nach diesem Vorfall kündigte die
Das Amtsgericht Köln wies die Klage der
Gericht: Mieterin war nicht zurechnungsfähig
Zwar stand nach Überzeugung des Gerichts fest, dass die Mieterin in der Silvesternacht Beleidigungen wie "Schlampe" und "Miststück" gerufen und anschließen die Blumentöpfe vor die Tür der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.12.2007
Quelle: ra-online, Amtsgericht Köln (vt/pt)
- Fristlose Kündigung: Mieter beleidigt Vermieter per SMS
(Landgericht Berlin, Beschluss vom 22.02.2005
[Aktenzeichen: 63 S 410/04]) - Mietverhältnis kann gekündigt werden, wenn ein Mieter den Lebensgefährten der Vermieterin beleidigt
(Landgericht Coburg, Beschluss vom 03.09.2004
[Aktenzeichen: 32 S 65/04])
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Dokument-Nr. 5372
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