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Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 12.12.2013
- 5 S 43/13 -
Wohneigentumsrecht: Verbot des Tiertransports im Aufzug kann durch Wohnungseigentümer beschlossen werden
Keine wesentliche Einschränkung der Wohnungsnutzung
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist berechtigt den Transport von Tieren im Aufzug zu verbieten. Eine solche Regelung in der Hausordnung schränkt nicht wesentlich die Wohnungsnutzung ein. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beschloss eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine Regelung in der Hausordnung, wonach der
Amtsgericht verneinte Unterlassungsanspruch
Das Amtsgericht Freiburg wies die Klage ab, da seiner Ansicht nach die Regelung zum Verbot des Tiertransports unwirksam sei. Ein Anspruch auf
Landgericht bejahte Anspruch auf Unterlassung
Das Landgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten der Kläger und hob daher die erstinstanzliche Entscheidung auf. Ein Anspruch auf
Keine wesentliche Einschränkung der Wohnnutzung
Nach Auffassung des Landgerichts sei durch die Regelung des Verbots der Tierbeförderung im
Keine unangemessene Einschränkung des mietvertraglichen Gebrauchs
Soweit der Mietvertrag auf die Regelungen der Hausordnung verwies, so habe darin nach Einschätzung des Landgerichts keine unangemessene Benachteiligung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.09.2014
Quelle: Landgericht Karlsruhe, ra-online (zt/ZWE 2014, 172/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2014, Seite: 394 ZMR 2014, 394 | Zeitschrift für Wohnungseigentumsrecht (ZWE)
Jahrgang: 2014, Seite: 172 ZWE 2014, 172
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Dokument-Nr. 18824
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