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Landgericht Berlin, Urteil vom 20.10.1992
65 S 70/92 -

Keine Heizung im Winter: 100 % Mietminderung

Wohnung ist im Gebrauchswert erheblich beeinträchtigt

Hat der Mieter während der Heizperiode keine Heizung und kein warmes Wasser, so kann er die Miete bis auf Null mindern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall fiel in der Wohnung eines Mieters der Gasanschluss aus. Er konnte somit nicht mehr heizen, kochen und hatte kein warmes Wasser.

Das Landgericht Berlin entschied, dass in einem solchen Fall die Miete gemäß § 537 BGB auf Null gemindert werden kann. Eine Wohnung ohne Gas für Heizung, Herd und Warmwasser sei für die Zeit ab Beginn der Heizperiode in ihrem Gebrauchswert so gemindert, dass überhaupt keine Miete mehr geschuldet sei.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.02.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Berlin (vt/pt)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 23.01.1992
    [Aktenzeichen: 22 A C 629/91]

Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 1992, Seite: 1213
GE 1992, 1213
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1993, Seite: 185
WuM 1993, 185

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Dokument-Nr.: 12582 Dokument-Nr. 12582

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