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Landgericht Hannover, Urteil vom 11.07.1967
- 11 S 103/67 -
Fristlose Kündigung eines nicht schuldhaft handelnden Mieters zulässig
Geisteskranker Mieter störte Hausfrieden
Stört ein Mieter den Hausfrieden unverschuldet, da er geisteskrank ist, so kann er dennoch fristlos gekündigt werden. Dies hat das Landgericht Hannover entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand im Jahr 1967 Streit darüber, ob ein Vermieter einen
Recht zur fristlosen Kündigung bestand
Das Landgericht Hannover bejahte ein Recht zur fristlosen Kündigung, selbst wenn der
Vorschrift zum Kündigungsrecht wegen schuldhaften Verhaltens stand dem nicht entgegen
Die Vorschrift des § 554 a BGB (neu: § 569 Abs. 2 BGB), wonach ein
Die Entscheidung ist aus dem Jahre 1967 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Urteile".
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.02.2014
Quelle: Landgericht Hannover, ra-online (zt/MDR 1968, 51/rb)
Jahrgang: 1968, Seite: 51 MDR 1968, 51
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Dokument-Nr. 17614
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