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Landgericht Mannheim, Urteil vom 11.03.1976
4 S 130/75 -

Nächtliche Ruhestörung durch krankheitsbedingtes Schreien und Brüllen rechtfertigt ordentliche Kündigung des Mieters

Vermieter hat berechtigtes Interesse an Kündigung

Stört ein Mieter durch nächtliches Brüllen und Schreien die Nachtruhe, so liegt ein berechtigtes Interesse an einer ordentlichen Kündigung vor. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ruhestörung krankheitsbedingt erfolgte. Dies hat das Landgericht Mannheim entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung störte wiederholt zwischen 0 und 4 Uhr durch lautes Brüllen und Schreien die Nachtruhe. Nachdem sich einige Mieter beim Vermieter darüber beschwerten und mit Kündigung drohten, kündigte der Vermieter den Ruhestörer. Dieser verwies jedoch darauf, dass die Störungen auf eine neurologische Erkrankung zurückzuführen sei und man ihm daher nichts vorwerfen könne. Zudem haben die Störungen auch nur für jeweils 10 Minuten angedauert. Der Fall landete schließlich vor Gericht.

Ordentliche Kündigung des Mieters wegen nächtlicher Ruhestörung wirksam

Nach Ansicht des Landgerichts Mannheim sei die ordentliche Kündigung des Mieters nach § 564 b Abs. 1 BGB (neu: § 573 Abs. 1 BGB) zulässig gewesen. Der Vermieter habe angesichts der nächtlichen Ruhestörungen des Mieters ein berechtigtes Interesse an der Kündigung gehabt. In diesem Zusammenhang müsse beachtet werden, dass der Vermieter gegenüber den Mietern verpflichtet ist den ungestörten Gebrauch der Mietsache zu gewährleisten. Zudem müsse er keine Kündigungen anderer Mieter hinnehmen.

Länge und Grund der Ruhestörung unerheblich

Das Landgericht sah darüber hinaus in der Zeitspanne der Ruhestörung von 10 Minuten eine erhebliche Beeinträchtigung des Ruhe- und Erholungsbedürfnisses der anderen Hausbewohner. Außerdem sei die Erkrankung des Mieters unerheblich gewesen.

Die Entscheidung ist aus dem Jahre 1975 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Urteile".

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.01.2014
Quelle: Landgericht Mannheim, ra-online (zt/NJW 1976, 1407/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 1976, Seite: 757
MDR 1976, 757
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1976, Seite: 1407
NJW 1976, 1407

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17596 Dokument-Nr. 17596

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Kommentare (2)

 
 
Feger 53 schrieb am 30.01.2014

Unglaublich ! Soweit sind wir mit der Gerichtsbarkeit in Deutschland schon gekommen. Statt den Schwächeren zu schützen wird er don der Rechtssprechung noch gebrandmarkt.

Was für Richter, Eine Schande !!!!!

Sternchen antwortete am 30.01.2014

Wenn man mal auf das Jahr schaut, aus dem das Urteil kommt, kann man es eher verstehen. Ich denke nicht, dass heute ein solches Urteil noch bestand hätte bzw. so noch einmal gefällt werden würde.

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