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Landgericht Darmstadt, Urteil vom 17.03.1993
- 9 O 597/92 -
Ein Grundstückseigentümer hat den Besuch von zwei Katzen zu dulden
Pflicht zur Rücksichtnahme aus dem nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis
Das nachbarschaftliche Gemeinschaftsverhältnis begründet die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme der Nachbarn. Daher muss ein Grundstückseigentümer den Besuch von zwei Katzen des Nachbarn hinnehmen. Dies hat das Landgericht Darmstadt entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bekamen die Eigentümer eines Grundstücks regelmäßig Besuch von zumindest fünf
Eigentumsbeeinträchtigung lag vor
Das Landgericht Darmstadt gab dem Grunde nach den Grundstückseigentümern recht. Eine Beeinträchtigung des Eigentums habe bereits im Betreten der
Besuch zweier Katzen war zu dulden
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2013
Quelle: Landgericht Darmstadt, ra-online (zt/NJW-RR 1994, 147/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1994, Seite: 147 NJW-RR 1994, 147
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Dokument-Nr. 15973
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