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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Katzenhaltung“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 31.07.1996
- 8 C 185/96 -

Haltung von sieben Katzen in Drei-Zimmer-Wohnung unzulässig

Vermieter kann auf Unterlassen der Haltung von mehr als zwei Katzen klagen

Es stellt ein vertragswidriges Verhalten dar, wenn der Mieter einer Drei-Zimmer-Wohnung sieben Katzen hält. Der Vermieter kann in diesem Fall gemäß § 541 BGB auf Unterlassen der Haltung von mehr als zwei Katzen klagen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hielten die Mieter einer Drei-Zimmer-Wohnung sieben Katzen. Die Vermieterin hielt dies für unzulässig. Nach erfolgloser Abmahnung erhob die Vermieterin schließlich Klage auf Unterlassen der Haltung von mehr als zwei Katzen.Das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe gemäß § 550 BGB (neu: § 541 BGB) ein Anspruch auf Unterlassen der Haltung von mehr als zwei Katzen in der Wohnung zu. Denn die Haltung von sieben Katzen in einer Drei-Zimmer-Wohnung stelle einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar. Auch wenn die Mieter die Befriedigung ihres Wohnbedarfs... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Offenbach, Urteil vom 07.05.2015
- 33 C 291/14 -

Keine Einstandspflicht einer Privat­haftpflicht­versicherung für Mietschäden durch Katze infolge übermäßiger Beanspruchung

Katze zerstörte ohne Kontrolle durch Mieterin Dichtgummis an Terrassentür

Die Privat­haftpflicht­versicherung muss nicht für den Schaden an der Mietsache einstehen, wenn Mietschäden durch übermäßige Beanspruchung nach den Versicherungs­bedingungen nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind. Zerstört die Katze einer Mieterin unkontrolliert die Dichtgummis zu der Terrassentür, so ist der Schaden durch eine übermäßige Beanspruchung entstanden. Dies hat das Amtsgericht Offenbach entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die Mieterin einer Wohnung entdeckt hatte, dass ihre Katze die Dichtgummis an der Terrassentür zerkratzt und somit zerstört hatte, beanspruchte sie ihre Privathaftpflichtversicherung. Zwar waren nach den Versicherungsbedingungen Mietschäden vom Versicherungsschutz umfasst. Zugleich wurde dies aber für die Fälle einer übermäßigen Beanspruchung... Lesen Sie mehr

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 02.06.2004
- 2Z BR 99/04 -

Anleinzwang für Katzen und Hunde in einer Wohnanlage kann durch Wohnungseigentümer mehrheitlich beschlossen werden

Verbot von fei herumlaufenden Hunden und Katzen entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung

Eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft kann mehrheitlich beschließen, dass durch die Hausordnung das freie Herumlaufen von Hunden und Katzen in der Wohnanlage verboten ist. Ein solcher Anleinzwang entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgericht hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2003 beschlossen die Wohnungseigentümer mehrheitlich einen Zusatz zur Hausordnung, wonach Hunde und Katzen in der Wohnanlage nicht frei herumlaufen dürfen. Eine katzenhaltende Wohnungseigentümerin hielt dies für unzulässig und erhob Klage.Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied gegen die Wohnungseigentümerin.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Augsburg, Urteil vom 24.08.1984
- 4 S 2099/84 -

Zweimaliger kurzfristiger Besuch einer Nachbarskatze im Schlafzimmer innerhalb eines knappen halben Jahrs begründet keinen Unter­lassungs­anspruch

Grund­stücks­eigen­tümer muss Besuch einer Katze auf Grundstück hinnehmen

Dringt die Katze eines Nachbarn innerhalb eines knappen halben Jahrs zweimal kurzfristig in das Schlafzimmer eines Grund­stücks­eigen­tümers ein, so stellt dies noch keine Besitzstörung dar, die einen Unter­lassungs­anspruch rechtfertigt. Zudem muss ein Grund­stücks­eigen­tümer aufgrund des nachbarschaftlichen Gemeinschafts­verhältnisses den Besuch einer Katze auf dem Grundstück hinnehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Augsburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer eines Grundstücks klagten im Jahr 1984 gegen einen ihrer Nachbarn auf Unterlassung des Besuchs ihrer Katze. Hintergrund dessen war, dass die Katze unter anderem innerhalb eines knappen halben Jahres zweimal kurzfristig in ihr Schlafzimmer eindrang und zudem regelmäßig ihr Grundstück betrat.Das... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 04.03.2010
- 9 C 308/09 -

Durch Katze verursachte Kratzspuren begründen Haftung des katzenhaltenden Mieters

Eigentums­beschädigung durch natürliches Verhalten einer Katze

Verursacht eine Katze im Rahmen ihres natürlichen Verhaltens Kratzspuren an dem Handlauf eines Treppengeländers, so muss für diese Beschädigung der Halter der Katze aufkommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hinterließ die Katze einer Mieterin im Rahmen ihrer Kletterversuche auf dem Handlauf des Treppengeländers Kratzspuren von bis zu 2,5 mm Tiefe. Der Vermieter ließ diese Beschädigungen reparieren, wodurch ihm Reparaturkosten von fast 4.170 EUR entstanden. Nach einem Abzug "neu für alt" verlangte er fast 3.000 EUR von der Mieterin ersetzt. Da sich diese weigerte... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 09.09.2013
- 5 W 72/13 -

Parkettbeschädigung durch Katzenurin: Kein Versicherungsschutz bei Schäden durch drei in Mietwohnung gehaltene Katzen

Ausschluss des Ver­sicherungs­schutzes aufgrund übermäßiger Benutzung der Mietsache

Hält der Mieter einer Wohnung in einer Drei-Zimmer-Wohnung drei Katzen und lässt er diese am Tag für mehrere Stunden unbeaufsichtigt, so liegt eine übermäßige Nutzung der Mietsache vor. Verursachen die Katzen in einem solchen Fall Schäden an der Wohnung, muss die Haft­pflicht­versicherung dafür nicht aufkommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach Mietvertragsende verlangte der Vermieter einer Drei-Zimmer-Dachgeschoßwohnung von seiner ehemaligen Mieterin Schadenersatz, da ihre drei Katzen das Parkett eines Zimmers durch Urin beschädigt hatten. Die Beschädigung erforderte nicht nur den vollständigen Austausch des Parkettbodens, sondern zudem das Abfräsen der betroffenen Betondecke.... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 14.09.1993
- 64 S 447/93 -

Mieter kann Anspruch auf Erteilung der Genehmigung zur Katzenhaltung haben

Durch Mietvertragsklausel ausgesprochenes Verbot der Katzenhaltung unwirksam

Ein Mieter kann einen Anspruch auf Genehmigung einer Katzenhaltung haben, wenn von der Katze keine Störungen ausgehen. Schließt der Vermieter durch eine entsprechende Klausel im Mietvertrag eine Katzenhaltung generell aus, so ist diese unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Vermieterin auf Beseitigung einer in einer Mietwohnung gehaltenen Katze. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf ein entsprechendes Verbot in einer Mietvertragsklausel. Nach dieser durften Tiere, insbesondere Hunde und Katzen, nicht gehalten werden.Das Landgericht Berlin entschied gegen die Vermieterin.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 25.10.2012
- 222 C 205/12 -

Verbot der Katzenhaltung durch Mietvertrag unwirksam

Ohne optische Beeinträchtigung und Substanzverletzung kein Anspruch auf Entfernung eines Katzennetzes

Schließt eine Regelung im Mietvertrag die Katzenhaltung generell aus, so ist diese unwirksam. Zudem besteht kein Anspruch auf Beseitigung eines Katzennetzes, wenn dieses weder zu einer optischen Beeinträchtigung noch zu einer Substanzverletzung führt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hielt sich eine Mieterin eine Katze in der Wohnung. Außerdem brachte sie an ihrem Balkon ein Katzennetz an. Die Vermieterin hielt beides für unzulässig und erhob Klage auf Entfernung der Katze und des Katzennetzes. Sie stütze ihre Begehren auf den Mietvertrag. Dieser enthielt Regelungen, wonach einer Haustierhaltung, abgesehen von der üblichen Kleintierhaltung,... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 22.01.1990
- 6 C 550/89 -

Kein Anspruch des Vermieters auf Beseitigung von Rankpflanzen und einer Katze

Vertragswidriger Gebrauch der Mietsache liegt nicht vor

Das Aufstellen einer Rankpflanze auf dem Balkon sowie das Halten einer Katze stellen keinen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar. Der Vermieter hat daher keinen Anspruch auf Beseitigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall brachten die Mieter einer Wohnung auf ihren Balkon eine Rankpflanze an. Des Weiteren hielten sie ohne Zustimmung der Vermieterin eine Katze in der Wohnung. Die Vermieterin hielt dies für unzulässig und klagte auf Beseitigung. Sie verwies dabei auf die Hausordnung, wonach das außenseitige Aufstellen von Blumentöpfen und das Anbringen von Blumenbrettern vor... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 21.03.1991
- 8 C 11/91 -

Untersagung der Katzenhaltung zum Schutz von Singvögeln unzulässig

Mieter haben Anspruch auf Zustimmung zur Katzenhaltung

Der Vermieter ist in der Regel nicht berechtigt die Katzenhaltung zum Schutz der auf dem Grundstück befindlichen Singvögel zu untersagen. Vielmehr haben die Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Katzenhaltung. Dies hat das Amtsgericht Schöneberg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall besaßen die Mieter eines Hauses mit Grundstück zwei Katzen. Damit war die Vermieterin, eine begeisterte Hobby-Ornithologin, jedoch nicht einverstanden. Sie befürchtete, dass die auf dem Grundstück befindlichen Singvögel durch die Katzen zu Schaden kommen und verbat die Katzenhaltung. Die Mieter weigerten sich jedoch die Katze abzuschaffen, so dass die Vermieterin Klage erhob.... Lesen Sie mehr




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