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Landgericht Berlin, Urteil vom 22.10.2010
- 63 S 690/09 -
Mietminderung wegen Schimmels: Vermieter kann ohne vorherige Klärung des Minderungsrechts gekündigten Mieter auf Räumung verklagen
Vereinzelter Schimmel in Mietwohnung rechtfertigt Mietminderung von 10-15 %
Kündigt ein Vermieter das Wohnungsmietverhältnis, weil der Mieter die Mietzahlungen wegen eines behaupteten Schimmelbefalls gemindert hat, so kann er ohne vorherige Klärung zur Berechtigung der Minderung Räumungsklage erheben. Kommt es zu vereinzelten Schimmelbefall in der Wohnung rechtfertigt dies eine Mietminderung von 10-15 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung zahlte die Miete für Juni und Juli 2009 zu spät. Sie erhielt aufgrund dessen von ihrem Vermieter einer Abmahnung. Trotz dieser Warnung erfolgte die Mietzahlung für August 2009 ebenfalls verspätet. Der Vermieter kündigte daraufhin das Mietverhältnis fristlos. Nachdem sich die Mieterin weigerte auszuziehen, erhob der Vermieter Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Die Mieterin hielt die Klage für unzulässig. Sie führte an, dass ihr ein
Anspruch auf Räumung aufgrund wirksamer Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Vermieters. Ihm habe ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zugestanden, da die Kündigung wegen Zahlungsverzugs der Mieterin gemäß § 543 Abs. 1 BGB wirksam gewesen sei. In diesem Zusammenhang habe der
Kein Zurückbehaltungsrecht in Höhe der vollen Miete aufgrund Schimmelbefalls
Nach Ansicht des Landgerichts sei die Mieterin selbst dann nicht in voller Höhe von ihrer Mietzahlungspflicht befreit gewesen, wenn der behauptete Mangel ein Zurückbehaltungsrecht begründet hätte. Hätte der
Zulässige Räumungsklage ohne vorherige Klärung des Minderungsrechts
Der Vermieter sei zudem nicht verpflichtet gewesen, so das Landgericht, vor Erhebung der Räumungsklage im Wege einer Klage auf Zahlung der rückständigen Miete die Berechtigung zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.05.2016
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2010, 1623/rb)
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2016, Seite: 1623 GE 2016, 1623
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Dokument-Nr. 22601
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