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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.06.2010
- 3 Sa 72/10 -
Arbeitnehmerfoto auf Webseite des Arbeitgebers: Stillschweigende Einwilligung des Arbeitnehmers bei Kenntnis der Veröffentlichung
Einwilligung erlischt nicht automatisch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Hat der Arbeitnehmer Kenntnis von der Veröffentlichung seiner Fotos und widerspricht er dem nicht, so liegt eine stillschweigende Einwilligung vor. Diese erlischt nicht automatisch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall wurde von einem, in der Zeit vom April 2003 bis April 2004 bei einem Textilunternehmen beschäftigten, Mitarbeiter
Einwilligung lag vor
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschied gegen den Mitarbeiter. Das Arbeitsgericht habe zu Recht eine
Anspruch auf Schadenersatz bestand nicht
Aus Sicht des Landesarbeitsgerichts habe dem Mitarbeiter kein Anspruch auf Schadenersatz wegen der Veröffentlichung der
Stillschweigende Einwilligung lag vor
Aus folgenden Gesichtspunkten habe der ehemalige
Einwilligung erlischt nicht mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2013
Quelle: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Elmshorn, Urteil vom 11.01.2010
[Aktenzeichen: 2 Ca 1402 d/09]
Jahrgang: 2011, Seite: 482 MMR 2011, 482
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Dokument-Nr. 13175
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