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Kammergericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 20.11.2013
- 22 U 72/13 -
Auffahrunfall im Straßenverkehr: Allgemeine Lebenserfahrung und Anscheinsbeweis sprechen für Verschulden des Auffahrenden
Vorliegen eines untypischen Unfallhergangs muss von Auffahrenden bewiesen werden
Kommt es im Straßenverkehr zu einem Auffahrunfall, so spricht die allgemeine Lebenserfahrung und damit ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Auffahrende den Unfall verschuldet hat. Dieser Anscheinsbeweis kann nur dadurch erschüttert werden, dass der Auffahrende das Vorliegen eines untypischen Unfallhergangs darlegt. Dies hat das Kammergericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Autofahrerin auf Zahlung von Schadenersatz und
Kein Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld
Das Kammergericht entschied, dass der klägerischen Autofahrerin kein Anspruch auf Schadenersatz und
Anscheinsbeweis sprach für Verschulden der Auffahrenden
Im Zusammenhang mit einem typischen
Starkes Abbremsen der Vorausfahrenden war unbeachtlich
Soweit die Vorausfahrende tatsächlich stark abbremste, so sei dies nach Ansicht des Kammergerichts unbeachtlich gewesen. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2014
Quelle: Kammergericht, ra-online (vt/rb)
- Kein Anscheinsbeweis beim Auffahren auf einen Linksabbieger
(Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 01.10.1999
[Aktenzeichen: 19 U 34/99]) - Auffahrunfall - Achtung bei Fahrschülern!
(Landgericht München I, Urteil vom 24.10.2005
[Aktenzeichen: 19 S 14217/05]) - Bei Auffahrunfall in unmittelbarem Zusammenhang mit Fahrspurwechsel spricht Beweis des ersten Anscheins für Missachtung der Sorgfaltspflicht
(Amtsgericht München, Urteil vom 01.10.2013
[Aktenzeichen: 331 C 28375/12])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2014, Seite: 73 BerlinerAnwBl 2014, 73 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2014, Seite: 339 MDR 2014, 339 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2014, Seite: 809 NJW-RR 2014, 809 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2014, Seite: 299, Entscheidungsbesprechung von Rainer Heß und Michael Burmann NJW-Spezial 2014, 299 (Rainer Heß und Michael Burmann) | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2014, Seite: 458 NZV 2014, 458
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Dokument-Nr. 17939
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