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Samstag, 27. Juli 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Beweis des ersten Anscheins“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 10.08.2023
- 26 W 13/23 -

Nachweis des Absendens einer E-Mail begründet keinen Anscheinsbeweis für deren Zugang

Nachweis des Zugangs durch Eingangs- oder Lesebestätigung

Der Nachweis über das Absenden einer E-Mail begründet keinen Anscheinsbeweis dafür, dass die E-Mail zugegangen ist. Der Beweis des Zugangs ist über die Vorlage einer Eingangs- oder Lesebestätigung möglich. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Im Rahmen eines Rechtsstreits hatte das Oberlandesgericht Hamm im Jahr 2023 über den Beweis des Zugangs einer E-Mail zu entscheiden. Das Landgericht Hagen hatte in der Vorinstanz entschieden, dass für den Zugang einer E-Mail kein Anscheinsbeweis spreche. Denn es sei technisch möglich, dass eine E-Mail trotz des Absendens nicht beim Empfänger ankommt.Das Oberlandesgericht Hamm führte zum Fall aus, dass bei der Versendung von E-Mails zwar ein Anscheinsbeweis befürwortet werde. Jedoch genüge es nicht, wenn der Versender lediglich die Absendung der E-Mail beweisen kann, da der betreffende Auszugs keinen Beweiswert in Bezug auf den... Lesen Sie mehr

Landgericht Hagen, Beschluss vom 31.03.2023
- 10 O 328/22 -

Für Zugang einer E-Mail spricht kein Anscheinsbeweis

Technische Möglichkeit des Nichterreichens der E-Mail trotz Absendens

Für den Zugang einer E-Mail spricht kein Anscheinsbeweis. Denn es ist technisch möglich, dass eine E-Mail trotz des Absendens nicht beim Empfänger ankommt. Dies hat das Landgericht Hagen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Klageverfahrens im Jahr 2023 vor dem Landgericht Hagen unter anderem über den Zugang einer E-Mail. Die Beklagte bestritt diese erhalten zu haben. Der Kläger verwies darauf, dass er die E-Mail abgesendet habe.Das Landgericht Hagen entschied, dass der Absender der E-Mail den Zugang dieser beim Empfänger... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom 03.04.2024
- 7 U 2/24 -

Für Zugang einer einfachen E-Mail spricht kein Anscheinsbeweis

Empfänger muss nicht gesamten Posteingang offenlegen zwecks Beweises des E-Mail-Zugangs

Für den Zugang einer einfachen E-Mail spricht kein Anscheinsbeweis. Zudem muss der Empfänger nicht seinen gesamten Posteingang offenlegen, um den E-Mail-Zugang nachweisen zu können. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Oberlandesgericht Rostock in einem Berufungsverfahren im Jahr 2024 unter anderem darüber zu entscheiden, ob der Zugang einer einfachen, ohne Empfangs- oder Lesebestätigung übermittelten E-Mail mittels eines Anscheinsbeweises belegt werden kann.Das Oberlandesgericht Rostock sah für die Annahme eines Anscheinsbeweises für... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.01.2024
- 26 U 11/23 -

Anscheinsbeweis bei Verkehrsunfall: Alkohol am Steuer spricht für Unfallverursachung

Haftungsverteilung von 73 % zu 25 % zu Gunsten der Klägerin

Ereignet sich ein Unfall in einer Verkehrslage und unter Umständen, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass die Trunkenheit für den Unfall ursächlich war. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat einer schwer verletzten Fußgängerin Schmerzensgeld in Höhe von 52.500 € und Schadensersatz - jeweils unter Berücksichtigung einer Mithaftung von 25 % - zugesprochen.

Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall in Anspruch. Der Beklagte fuhr mit seinem Fahrzeug alkoholisiert mit 0,96 Promille stadteinwärts in einer mittelhessischen Kleinstadt. Die Klägerin überquerte mit weiteren vier Personen die vom Beklagten befahrene Straße. Noch bevor sie die in der Mitte der zwischen den Fahrbahnen befindliche... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.10.2023
- VI ZR 287/22 -

BGH: Unzulässiges Rückwärtsfahren in Einbahnstraße zwecks Ermöglichung der Ausfahrt eines anderen Fahrzeugs aus Parklücke

Zulässig ist Rückwärtseinparken oder Rückwärtsausfahrt von einem Grundstück

Das Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße, um damit einem anderen Fahrzeug das Ausparken zu ermöglichen, ist unzulässig. Zulässig ist lediglich das unmittelbare Rückwärtseinparken oder die Rückwärtsausfahrt aus einem Grundstück. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In Nordrhein-Westfalen kam es in einer Einbahnstraße zu einem Verkehrsunfall als eine Fahrzeugführerin rückwärtsfuhr, um einem anderen Fahrzeug das Ausparken zu ermöglichen und anschließend selbst in der Parklücke einzufahren. Zur gleichen Zeit fuhr ein anderer Fahrzeugführer rückwärts aus einer Grundstückszufahrt, wodurch es zum Zusammenstoß... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Celle, Entscheidung vom 13.12.2023
- 14 U 32/23 -

Sturz eines Motorradfahrers zwecks Verhinderung eines Auffahrunfalls spricht für dessen Unaufmerksamkeit oder zu geringen Abstand

Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen gilt auch für berührungslose Unfälle

Stürzt ein Motorradfahrer bei einem Bremsvorgang zur Verhinderung eines Auffahrunfalls, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass er unaufmerksam war oder einen zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten hat. Der für Auffahrunfälle geltende Anscheinsbeweis gilt auch dann, wenn es nicht zu einer Kollision mit dem vorausfahrenden Fahrzeug kommt. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2021 kam es auf einer Straße in Niedersachen zu einem Sturz eines Motorradfahrers, als dieser aufgrund einer Vollbremsung des vorausfahrenden Fahrzeugs selbst stark bremsen musste und dabei ins Rutschen kam. Das vorausfahrende Fahrzeug musste stark abbremsen, weil plötzlich ein entgegenkommender Mercedes auf seine Fahrbahn fuhr.... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 28.04.2023
- 10 K 1193/20 K,G,F -

Anscheinsbeweis spricht bei Allein­gesellschafter-Geschäftsführer trotz Nutzungsverbots für Privatnutzung

Private Nutzung des Fahrzeugs führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass bei einem Allein­gesellschafter-Geschäftsführer selbst dann ein zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führender Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines von der GmbH überlassenen PKW vorliegen kann, wenn im Anstellungsvertrag ein Privat­nutzungs­verbot vereinbart wurde. Die verdeckte Gewinnausschüttung ist auf Ebene der Gesellschaft jedoch nicht nach der 1 %-Regelung, sondern nach Fremd­vergleichs­grundsätzen zu bewerten.

Die Klägerin ist eine GmbH. Im Anstellungsvertrag vereinbarte sie mit ihrem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer einen Anspruch auf die Gestellung eines PKW der gehobenen Mittelklasse, den er aber nicht privat nutzen dürfe. Tatsächlich stellte die GmbH ihrem Geschäftsführer im Streitjahr 2016 hintereinander zwei solcher Fahrzeuge zur Verfügung. In dessen Privatvermögen befand sich... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.06.2023
- S 11 U 2168/22 -

Corona-Infektion als Arbeitsunfall setzt Nachweisbarkeit der Infektion am Arbeitsplatz voraus

Bei Möglichkeit einer Infektion im privaten Bereich besteht kein Anspruch gegen gesetzliche Unfallversicherung

Die Anerkennung einer Corona-Infektion als Arbeitsunfall setzt den Nachweis voraus, dass sich der Arbeitnehmer bei der Arbeit angesteckt hat. Besteht die Möglichkeit, dass die Infektion im privaten Bereich geschah, besteht kein Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung. Dies hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ende des Jahres 2020 erkrankte ein bei einem in Baden-Württemberg ansässigen Maschinenbauer beschäftigter Montierer an Corona. Die gesetzliche Unfallversicherung weigerte sich die Infektion als Arbeitsunfall anzuerkennen, da ihrer Meinung nach eine Infektion im privaten Umfeld sehr viel wahrscheinlicher sei, als eine Infektion am Arbeitsplatz.... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.01.2022
- 1 Sa 159/21 -

Anscheinsbeweis für Zugang einer mittels Einwurf-Einschreiben versandten Kündigung

Vorlage des Einlieferungsbelegs und der Reproduktion des Auslieferungsbelegs mit Unterschrift des Zustellers

Beim Versand einer Kündigung mittels Einwurf-Einschreiben spricht ein Anscheinsbeweis für den Zugang, wenn der Einlieferungsbeleg und die Reproduktion des Auslieferungsbelegs mit der Unterschrift des Zustellers vorgelegt wird. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Schleswig-Holstein entschieden.

In dem zugrunde liegen Fall stritten sich die Parteien eines Arbeitsvertrags seit dem Jahr 2021 vor dem Arbeitsgericht Elmshorn unter anderem darüber, ob dem Kläger eine Kündigung zugegangen ist. Der Kläger war als Servicemitarbeiter in einer Spielhalle der Beklagten beschäftigt. Diese trug vor, im Oktober 2020 dem Kläger eine Kündigung per Einwurf-Einschreiben zugesandt zu haben. Als... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 25.10.2022
- 26 U 3/22 -

Streit über Umfang des Gasverbrauchs: Gasversorger muss Installation eines funktionierenden Zählers und ordnungsgemäße Ablesung beweisen

Eichung des Zählers und keine Hinweise auf Fehlfunktion begründet Anscheinsbeweis für richtige Anzeige des Gasverbrauchs

Besteht Streit über den Umfang des Gasverbrauchs, so trifft dem Gasversorger die Beweislast dazu, dass ein technisch einwandfrei funktionierender Gaszähler installiert war und ordnungsgemäß abgelesen wurde. Ist der Zähler noch geeicht und hat eine Prüfung keine Hinweise auf eine Fehlfunktion ergeben, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Gasverbrauch richtig angezeigt wurde. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand vor dem Landgericht Wuppertal seit dem Jahr 2020 Streit über die Rückzahlung gezahlter Entgelte für die Versorgung mit Gas. Die Klägerin behauptete, dass wegen eines gravierenden Defektes des Gaszählers der Verbrauch für die Jahre 2015 bis 2017 unzutreffend angezeigt worden sei. Die Beklagte bestritt dies. Das Landgericht wies die Klage ab. Dagegen... Lesen Sie mehr



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