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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22.07.2011
- 9 BV 09.2892 -
Bayerischer VGH: Schächten für muslimisches Opferfest unter dem Gesichtspunkt der Religionsfreiheit erlaubt
Schlachtung von mehr als 100 Schafen jedoch nicht nachvollziehbar
Einem Metzger hätte das betäubungslose Schlachten ("Schächten") aus religiösen Gründen in begrenztem Umfang stattgegeben werden müssen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger für das muslimische
Verwaltungsgericht: Voraussetzung aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht gegeben
Anders als in den Vorjahren, in denen er eine
Bayerischer VGH: Grundrecht der Religionsfreiheit muss berücksichtigt werden
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden schließlich, dass dem Kläger jedenfalls für das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2011
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ ra-online
- Schächten von Tieren für Muslime auch weiterhin zulässig - Bundesverfassungsgericht gibt Metzger Recht
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.09.2009
[Aktenzeichen: 1 BvR 1702/09]) - Verwaltungsgericht erlaubt Schächten unter Auflagen
(Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 25.02.2009
[Aktenzeichen: 10 L 80/09.GI])
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Dokument-Nr. 12017
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