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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 04.04.2012
- BVerwG 4 C 8.09 und BVerwG 9.09, 1.10 - BVerwG 6.10 -
Bundesverwaltungsgericht erklärt Nachtflüge am Frankfurter Flughafen weiterhin für unzulässig
Regelung im Planfeststellungsbeschluss genügt besonderen Anforderungen an Nachtlärmschutz der Bevölkerung nicht
Das Bundesverwaltungsgericht hat letztinstanzlich über Musterklagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens Frankfurt Main, insbesondere der Anlegung einer neuen Landebahn, entschieden. Das Gericht erklärte die planmäßigen Flüge in der Mediationsnacht für weiterhin unzulässig und beschränkte das Kontingent für die Gesamtnacht auf durchschnittlich 133 Flüge. Darüber hinaus muss der Schallschutz für gewerbliche Grundstücke nachgebessert werden.
Im
VGH: Land Hessen muss über Zulässigkeit geplanter Nachtflüge neu entscheiden
In den acht Musterklageverfahren
Nächtliche Flüge zwischen 23.00 bis 5.00 Uhr weiterhin unzulässig
Das Bundesverwaltungsgericht hat das erstinstanzliche Urteil im Wesentlichen bestätigt: In
Anzahl der Flüge in den Nachtrandstunden auf durchschnittlich 133 planmäßige Flüge pro Kalenderjahr beschränkt
Hinsichtlich
Schutzkonzept des Planfeststellungsbeschlusses zur Zumutbarkeitsgrenze fluglärmbedingter Beeinträchtigungen von Gewerbebetrieben muss nachgebessert werden
Zu korrigieren war das erstinstanzliche Urteil auch, soweit
Im Übrigen hat
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.04.2012
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Flughafen Berlin-Brandenburg: Keine Ausweitung des Nachtflugverbots
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.10.2011
[Aktenzeichen: BVerwG 4 A 4000.09, 4000.10 und 4001.10]) - Vorläufig keine Nachtflüge am Flughafen Frankfurt am Main
(Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10.10.2011
[Aktenzeichen: 11 B 1587/11.T, 11 B 1834/11.T]) - BVerfG: Regelungen zum Nachtflugverkehr in Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss für Flughafen Leipzig/Halle verstößt nicht gegen Grundgesetz
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15.10.2009
[Aktenzeichen: 1 BvR 3474/08, 1 BvR 3522/08])
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Dokument-Nr. 13293
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