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Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10.10.2011
- 11 B 1587/11.T, 11 B 1834/11.T -
Vorläufig keine Nachtflüge am Flughafen Frankfurt am Main
Anwohner zunächst vor Nachtfluglärm während der Nachtkernzeit geschützt
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die aufschiebende Wirkung von Klagen verschiedener Anwohner aus Rüsselsheim und Offenbach gegen den Planfeststellungsbeschluss des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 18. Dezember 2007 insoweit angeordnet, als der Planfeststellungsbeschluss planmäßige Flüge in der Zeit von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr zulässt.
Im hier zugrunde liegenden Fall waren die Anwohner mit ihren im Februar 2008 gestellten Eilanträgen gegen den gesamten
Beschluss wegen geplanter Nachflüge vom Senat abgeändert
Der Senat hat die nunmehr mit dem Ziel eines "Nachtflugverbots" gestellten Eilanträge angesichts der für den 21. Oktober 2011 beabsichtigten Inbetriebnahme der Nordwestbahn und damit auch der in dem
VGH: Flüge während Nachtkernzeit verstoßen gegen Abwägungsverbot
Der Senat hat mit Urteil vom 21. August 2009 (11 C 227/08T u.a.) schon festgestellt, dass die Zulassung der Flüge in der so genannten "Nachtkernzeit" zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr wegen Verstoßes gegen das Abwägungsgebot fehlerhaft sei, den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2011
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel/ ra-online
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Dokument-Nr. 12392
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