Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.09.2014
- 1 BvR 3017/11 -
Gesetzliches Rauchverbot bei öffentlich zugänglichen Vereinsveranstaltungen verstößt nicht gegen Vereinigungsfreiheit
Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit schützt keinen gemeinsamen Tabakgenuss
Ein gesetzliches Rauchverbot, das auch allgemein öffentlich zugängliche Vereinsveranstaltungen erfasst, verstößt nicht gegen das Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG). Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Allein die Gründung eines Vereins kann keinen Grundrechtsschutz für eine Tätigkeit vermitteln, den diese individuell nicht genießt. Ein Rauchverbot in Vereinsräumlichkeiten berührt auch die Vereinigungsfreiheit dann nicht, wenn die Räumlichkeiten zwar für den verfolgten Vereinszweck - das gemeinsame Rauchen - genutzt werden sollen, aber tatsächlich öffentlich zugänglich sind.
In Bayern gilt seit dem 1. August 2010 mit dem Gesundheitsschutzgesetz (GSG) ein striktes
Amtsgericht verurteilt Beschwerdeführerin wegen Verstoßes gegen das gesetzliche Rauchverbot zur Zahlung einer Geldbuße
Am 7. August 2010 wurde bei einer Kontrolle festgestellt, dass in der Bar Shishas und Zigaretten geraucht wurden. Das Amtsgericht verurteilte die Beschwerdeführerin wegen Verstoßes gegen das gesetzliche
BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an
Das Bundesverfassungsgericht entschied, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen, da sie hat keine Aussicht auf Erfolg hat. Eine Verletzung der
Rauchverbot in Vereinsräumlichkeiten berührt nicht Betätigungsfreiheit des Vereins und der Vereinsmitglieder
Das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2014
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ra-online
- Rauchverbot für Rauchervereine und Raucherclubs verfassungsgemäß
(Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 06.01.2012
[Aktenzeichen: Vf. 26-VII-10]) - VerfGH Saarland: Absolutes Rauchverbot ist verfassungsgemäß
(Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Urteil vom 28.03.2011
[Aktenzeichen: Lv 3/10, Lv 4/10 und Lv 6/10]) - Raucherclubs unzulässig – Rauchen in Festzelten weiterhin erlaubt
(Verwaltungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.04.2010
[Aktenzeichen: VGH B 60/09 und VGH B 70/09])
Jahrgang: 2015, Seite: 612 NJW 2015, 612
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 19052
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss19052
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.