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Verwaltungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.04.2010
- VGH B 60/09 und VGH B 70/09 -
Raucherclubs unzulässig – Rauchen in Festzelten weiterhin erlaubt
Geändertes Nichtraucherschutzgesetz verfassungsgemäß
Das Verbot so genannter Raucherclubs im rheinland-pfälzischen Nichtraucherschutzgesetz verstößt ebenso wenig gegen die Verfassung für Rheinland-Pfalz wie die Entscheidung des Gesetzgebers, das Rauchen in nur vorübergehend betriebenen Wein-, Bier- und sonstigen Festzelten zuzulassen. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz.
Der Landesgesetzgeber hat das
Sachverhalt zum Verfahren VGH B 60/09
Der Beschwerdeführer - ein Raucher - ist der Ansicht, das geänderte
Sachverhalt im Verfassungsbeschwerdeverfahren VGH B 70/09
In einem anderen Verfahren macht der Beschwerdeführer hingegen geltend, der Nichtraucherschutz gehe nicht weit genug. Denn die Ausnahme vom
Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch Verbot von Raucherclubs nicht unverhältnismäßig eingeschränkt
Der Verfassungsgerichtshof wies beide Verfassungsbeschwerden zurück:
Das
Zuläsigkeit des Rauchens bei geschlossenen (Familien-)Gesellschaften verstößt nicht gegen allgemeinen Gleichheitssatz
Es verstoße auch nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, privaten geschlossenen Gesellschaften, nicht hingegen Vereinen und Vereinigungen in Gaststätten das
Geringeres Speisenangebot in Einraumgaststätten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Die vom Beschwerdeführer hilfsweise angegriffene Regelung im
Rauchen in vorübergehend betriebenen Festzelten gefährdet Gesundheit der Gäste nicht im gleichen Maße wie in ortsfesten Gastronomiebetrieben
Die Schutzpflicht des Staates für die Gesundheit seiner Bürger gebiete dem Landesgesetzgeber von Verfassungs wegen nicht, das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2010
Quelle: ra-online, VerfGH Rheinland-Pfalz
- Rheinland-Pfalz: Nichtraucherschutzgesetz: Raucherclub darf keine Raucherabende mehr in einräumigem Stammlokal veranstalten
(Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 01.02.2008
[Aktenzeichen: 4 L 58/08.NW]) - Bundesverfassungsgericht billigt gelockertes Rauchverbot in Bayern - Neues bayerisches Gesundheitsschutzgesetz verfassungsgemäß
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.09.2009
[Aktenzeichen: 1 BvR 2054/09])
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Dokument-Nr. 9477
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