die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vereinigungsfreiheit“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 02.06.2015
- 1 Vollz(Ws) 180/15 -
Strafgefangener darf sich für Gefangenengewerkschaft einsetzen
Grundrechte der Vereinigungs- bzw. Koalitionsfreiheit gelten auch im Bereich des Strafvollzuges
Die Grundrechte der Vereinigungs- bzw. Koalitionsfreiheit gelten auch im Bereich des Strafvollzuges. Sie unterliegen verfassungsimmanenten Schranken, die sich aus der Gewährleistung eines funktionierenden Strafvollzugs ergeben können. Unter Hinweis auf diese Rechtsgrundsätze hat das Oberlandesgericht Hamm die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Krefeld zur erneuten Entscheidung über einen Antrag eines Strafgefangenen auf Aushändigung von Anträgen auf Mitgliedschaft in einer Gefangenengewerkschaft verpflichtet.
Der 47 Jahre alte, antragstellende Strafgefangene des zugrunde liegenden Falls verbüßte in der Justizvollzugsanstalt Willich I eine Freiheitsstrafe. Er war Mitglied der in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel als Verein gegründeten "Gefangenengewerkschaft/bundesweite Organisation" (GG/BO) und Sprecher dieses Vereins in den Justizvollzugsanstalten Willich I und II. Der Vereinsgründer übersandte dem Strafgefangenen Formulare für Anträge auf Mitgliedschaft in der Gefangenengewerkschaft. Die Justizvollzugsanstalt und - nach der vom Strafgefangenen beantragten gerichtlichen Entscheidung - die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Krefeld verneinten... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.09.2014
- 1 BvR 3017/11 -
Gesetzliches Rauchverbot bei öffentlich zugänglichen Vereinsveranstaltungen verstößt nicht gegen Vereinigungsfreiheit
Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit schützt keinen gemeinsamen Tabakgenuss
Ein gesetzliches Rauchverbot, das auch allgemein öffentlich zugängliche Vereinsveranstaltungen erfasst, verstößt nicht gegen das Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG). Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Allein die Gründung eines Vereins kann keinen Grundrechtsschutz für eine Tätigkeit vermitteln, den diese individuell nicht genießt. Ein Rauchverbot in Vereinsräumlichkeiten berührt auch die Vereinigungsfreiheit dann nicht, wenn die Räumlichkeiten zwar für den verfolgten Vereinszweck - das gemeinsame Rauchen - genutzt werden sollen, aber tatsächlich öffentlich zugänglich sind.
In Bayern gilt seit dem 1. August 2010 mit dem Gesundheitsschutzgesetz (GSG) ein striktes Rauchverbot. Die Beschwerdeführerin ist Gründungsmitglied des G.-Vereins und Geschäftsführerin einer GmbH, die die G.-Bar in an den Verein verpachteten Räumlichkeiten betreibt. Vereinszweck ist die Förderung der arabischen und asiatischen Gastronomiekultur; er wird durch Besuch der Vereinsräumlichkeiten... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 02.07.2008
- 1 A 223/06 -
Pflichtmitgliedschaft in der Ärztekammer ist verfassungsgemäß
Zwangsmitgliedschaft verstößt nicht gegen Europäische Menschenrechtskonvention
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat entschieden, dass die Regelung zur Pflichtmitgliedschaft von Ärzten in der Ärztekammer Niedersachsen weder gegen das Grundgesetz noch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.
Der Kläger ist ein niedergelassener Arzt für Allgemeinmedizin und bat die beklagte Ärztekammer Niedersachsen um Entlassung aus der Zwangsmitgliedschaft bei ihr. Zur Begründung führte er unter Hinweis auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus, eine solche Zwangsmitgliedschaft zum Zwecke der Berufsausübung sei mit Art. 11 der Konvention zum Schutze... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 01.02.2008
- 4 L 58/08.NW -
Rheinland-Pfalz: Nichtraucherschutzgesetz: Raucherclub darf keine Raucherabende mehr in einräumigem Stammlokal veranstalten
Raucherverein kann sich wegen Rauchverbot in Stammkneipe nicht auf sein Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit berufen
Ein Raucherclub darf nach Inkrafttreten des rheinland-pfälzischen Nichtraucherschutzgesetzes am 15. Februar 2008 keine Raucherabende mehr in seinem Stammlokal veranstalten. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor.
Der Verein, der aus einem seit 1903 bestehenden traditionellen Raucherclub hervorgegangen ist, führt etwa einmal im Monat Clubabende durch, bei denen in geselliger Runde Zigarren, Zigarillos und Pfeifen geraucht werden. Die Abende finden üblicherweise samstags von 20.00 bis 24.00 Uhr in einer während dieser Zeit auch sonstigen Gästen offen stehenden Gaststätte statt. An den Veranstaltungen... Lesen Sie mehr