Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.04.2019
- 1 BvR 2314/19 -
BVerfG: Ohne Ausschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs gegen Löschung von Beiträgen und Sperrung von Profilen ist Verfassungsbeschwerde gegen Netzwerkdurchsetzungsgesetz unzulässig
Nutzer von Facebook scheitern mit Verfassungsbeschwerde
Eine Verfassungsbeschwerde von Facebook-Nutzern gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist unzulässig, solange nicht der fachgerichtliche Rechtsweg gegen Löschungen von Beiträgen oder Sperrungen von Profilen ausgeschöpft wird. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall waren mehrere Facebook-Nutzer von Löschungen ihrer Beiträge und Sperrungen ihrer Profile betroffen. Sie führten dies auf das
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hielt die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2019
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2019, Seite: 1125 NVwZ 2019, 1125 | Zeitschrift für Datenschutz (ZD)
Jahrgang: 2019, Seite: 407 ZD 2019, 407
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28036
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28036
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.