Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 01.07.2019
- 13 W 16/19 -
Facebook muss gelöschten Post wieder einstellen
Grenze zur "Hassrede" noch nicht überschritten
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat Facebook in einem Eilverfahren dazu verpflichtet, einen ursprünglich gelöschten Post wieder einzustellen. Das Gericht verwies darauf, dass das Recht der Meinungsfreiheit ansonsten in unzulässigem Maße eingeschränkt werde.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte der klagende Facebook-Nutzer auf seinem Account ein Mitglied des Zentralrats der Muslime kritisiert und es als feige bezeichnet, dass dieser bestimmte Informationen aus dem Netz wieder gelöscht hatte. Hintergrund war, dass das Mitglied des Zentralrats sich negativ über eine Islamkritikerin geäußert hatte.
Facebook zur Löschung rechtswidriger Kommentare verpflichtet
Nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz müssen Internetplattformen wie
Post stellt zulässige Meinungsäußerung dar
Das Landgericht wies den Antrag des Klägers,
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2019
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online (pm/kg)
- Facebook darf Account nach "Hassrede" sperren
(Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.09.2018
[Aktenzeichen: 2-03 O 310/18]) - Facebook darf als "Hassrede" eingestuften Kommentar löschen und Nutzer zeitweilig sperren
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 25.06.2018
[Aktenzeichen: 15 W 86/18])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27594
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27594
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.