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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.01.2019
- 1 BvR 1738/16 -
BVerfG: Unzulässiges gerichtliches Verbot jeglicher Veröffentlichung eines Porträts
Schwerwiegender Eingriff in die Kunstfreiheit
Wird nach der Schaffung eines Porträts die Veröffentlichung des Kunstwerks in einem bestimmten Kontext beanstandet, so ist es mit der Kunstfreiheit nicht vereinbar, dass jegliche Veröffentlichung des Porträts gerichtlich untersagt wird. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen einer Kunstausstellung zu den Themen Missbrauch und Gewalt an Kindern wurde im Jahr 2013 unter anderem ein
Verbot jeglicher Veröffentlichung des Porträts unzulässig
Das Bundesverfassungsgericht entschied zu Gunsten der Künstlerin. Zwar sei die Entscheidung des Landesgerichts, dass die Art der Ausstellung geeignet gewesen sei, die Klägerin in den Zusammenhang eines Kindesmissbrauchs zu rücken, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Jedoch werde die Entscheidung den verfassungsrechtlichen Anforderungen dahingehend nicht gerecht, dass der Künstlerin jegliche
Pflicht zur Prüfung einer Beschränkung des Unterlassungsanspruchs
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts sei zu beachten, dass das
Zurückweisung an das Landgericht
Das Bundesverfassungsgericht wies den Fall an das Landgericht zurück.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2020
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Halle, Urteil vom 20.06.2016
[Aktenzeichen: 4 S 3/16]
Jahrgang: 2019, Seite: 757 GRUR 2019, 757 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2019, Seite: 1277 NJW 2019, 1277
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Dokument-Nr. 28906
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