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Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.09.2023
- VIII ZR 109/22 -
BGH-Urteil: Auch eine Einzimmerwohnung kann ganz oder teilweise untervermietet werden
BGH zur Untervermietung bei einer Einzimmerwohnung und der Auslegung von § 553 Abs. 1 BGB
Ein Anspruch auf Untervermietung an einen Dritten kann grundsätzlich auch bei einer Einzimmerwohnung gegeben sein. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage entschieden, ob ein Anspruch des Mieters auf Gestattung der Gebrauchsüberlassung an einen Dritten gemäß § 553 Abs. 1 BGB auch im Falle einer
Sachverhalt
Der Kläger ist Mieter einer in Berlin gelegenen
Mit der im Mai 2021 erhobenen, auf die Erlaubnis der
Während seines Auslandaufenthalts lagerte der Kläger seine in der (untervermieteten) Wohnung verbliebenen persönlichen Gegenstände dort in einem Schrank und einer Kommode sowie in einem am Ende des Flurs gelegenen, durch einen Vorhang abgetrennten, nur von ihm zu nutzenden Bereich von der Größe eines Quadratmeters. Ferner blieb er im Besitz eines Wohnungsschlüssels.
Die Klage hat beim Amtsgericht keinen Erfolg gehabt. Auf die Berufung des Klägers hat das Landgericht die Beklagten antragsgemäß verurteilt, die
Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Die Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg. Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass dem Kläger ein Anspruch gemäß § 553 Abs. 1 BGB auf Gestattung der befristeten, teilweisen Gebrauchsüberlassung an den von ihm benannten Dritten zusteht.
Wie der Senat in der Vergangenheit bereits (zu Wohnungen mit mehreren Zimmern) entschieden hat, stellt die Vorschrift des § 553 Abs. 1 BGB weder quantitative Vorgaben hinsichtlich des beim Mieter verbleibenden Anteils des Wohnraums noch qualitative Anforderungen bezüglich dessen weiterer Nutzung durch den Mieter auf. Von einer Überlassung eines Teils des Wohnraums an einen Dritten im Sinne der Vorschrift des § 553 Abs. 1 BGB ist daher regelmäßig bereits dann auszugehen, wenn der Mieter den Gewahrsam an dem Wohnraum nicht vollständig aufgibt.
Anspruch auf Untervermietung an einen Dritten kann grundsätzlich auch bei einer Einzimmerwohnung gegeben sein
Danach kann ein Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Gestattung der Gebrauchsüberlassung an einen Dritten grundsätzlich auch bei einer
Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass der Kläger dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.09.2023
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/pt)
- Amtsgericht Mitte, Urteil vom 15.12.2021
[Aktenzeichen: 7 C 149/21] - Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung einer Einzimmerwohnung
(Landgericht Berlin, Urteil vom 07.04.2022
[Aktenzeichen: 67 S 7/22])
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Dokument-Nr. 33267
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