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Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.09.2023
- VIII ZR 88/22 -
BGH: Zulässigkeit der Untervermietung einer aus beruflichen Gründen genutzten Nebenwohnung
Wohnung muss nach Untervermietung nicht Lebensmittelpunkt des Mieters bleiben
Es kann gemäß § 553 Abs. 1 BGB ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung einer aus beruflichen Gründen genutzten Nebenwohnung bestehen. Die Wohnung muss nach der Untervermietung nicht Lebensmittelpunkt des Mieters bleiben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer etwa 72 qm großen Wohnung in Berlin nutzte diese aus beruflichen Gründen. Sein ebenfalls gemieteter Hauptwohnsitz lag etwa 17 km entfernt. Der Mieter hatte in der Nähe der
Amtsgericht gab Klage statt, Landgericht wies sie ab
Während das Amtsgericht Berlin-Mitte der Klage auf Zustimmung zur
Bundesgerichtshof bejaht Anspruch auf Erlaubnis der Untervermietung
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Mieters. Diesem stehe gemäß § 553 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Zustimmung zur
Zweck der Untervermietung ist Erhalt der Wohnung
Zweck des § 553 Abs. 1 BGB sei nach Ansicht des Bundesgerichtshofs der Erhalt der Wohnung, an der der Mieter festhalten will. Es gehe schon deshalb nicht um das Fortbestehen des Hauptwohnsitzes, weil der Mieter durch einen Mietvertrag nicht verpflichtet werde, in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt im Sinne des Hauptwohnsitzes zu begründen, sondern es seinen persönlichen Vorstellungen und seiner freien Entscheidung überlassen sei, wo er im herkömmlichen Sinne wohnt.
Unterschiedlicher Schutz von Untermieter und Hauptmieter ist hinzunehmen
Der Bundesgerichtshof folgte nicht der Ansicht, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.01.2024
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 27.10.2021
[Aktenzeichen: 9 C 5/20] - Kein Anspruch auf Untervermietung bei Erhaltung eines bloßen Nebenwohnsitzes
(Landgericht Berlin, Urteil vom 17.03.2022
[Aktenzeichen: 67 S 286/21])
Jahrgang: 2023, Seite: 1241 GE 2023, 1241 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2023, Seite: 1578 MDR 2023, 1578 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2023, Seite: 1570 NJW-RR 2023, 1570 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2023, Seite: 751 WuM 2023, 751
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Dokument-Nr. 33661
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