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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Untermieter“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 11.02.2019
- 64 S 104/18 -
Untermieterlaubnis kann nicht generell von einem Untermietzuschlag abhängig gemacht werden
Selbst stärkere Belegung der Wohnung rechtfertigt keinen Zuschlag
Ein Vermieter darf seine Zustimmung zur Untervermietung eines Zimmers der Wohnung nicht generell von einem Untermietzuschlag abhängig machen. Dies gilt selbst dann, wenn es durch die Untermiete zu einer stärkeren Belegung der Wohnung kommt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte der Mieter einer Wohnung in Berlin von seiner Vermieterin die Zustimmung zu einer Untervermietung eines Zimmers der Wohnung haben. Die Vermieterin war dazu grundsätzlich bereit, jedoch machte sie ihre Zustimmung davon abhängig, dass der Mieter mit einer monatlichen Mieterhöhung um fast 26 EUR als Untermietzuschlag einverstanden ist. Sie verwies dabei auf eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag. Der Mieter hielt dies für unzulässig und erhob gegen seine Vermieterin Klage auf Zustimmung zur Untervermietung. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg folgte der Ansicht der Vermieterin. Dagegen richtete sich die Berufung des Mieters.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 28.05.2019
- 432 C 2881/19 -
Permanente Videoüberwachung eines WG-Flurs berechtigt zur fristlosen Kündigung eines Untermietverhältnisses
Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zur fristgerechten Kündigung nicht zumutbar
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die permanente Videoüberwachung eines WG-Flures, der unter anderem auch den Zugang zum Badezimmereingang umfasst, zu einer fristlosen Kündigung eines Untermietverhältnisses berechtigt.
Im zugrunde liegenden Fall betrieb der Vermieter selbst nur noch ein Büro in der Wohnung, die er ansonsten zimmerweise vollständig untervermietet hatte. Er hatte im Mai 2018 ein 20 m² großes, mit Schrank, Bett und Schreibtisch möbliertes Zimmer gegen eine Monatsmiete von 810 Euro zuzüglich 40 Euro Betriebskostenvorauszahlung und einer Kaution von 1.920 Euro an den Beklagten untervermietet.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.04.2018
- XII ZR 76/17 -
BGH: Möglichkeit eines Mietaufhebungsvertrags trotz bestehenden Untermietverhältnisses
Keine Sittenwidrigkeit des Mietaufhebungsvertrags bei Recht zur Kündigung des Untermietvertrags
Die Mietvertragsparteien können grundsätzlich jederzeit einen Mietaufhebungsvertrag abschließen. Dies gilt auch dann, wenn ein Untermietverhältnis oder ein ähnliches Nutzungsverhältnis besteht. Der Mietaufhebungsvertrag ist in diesem Fall nicht sittenwidrig, wenn das Untermietverhältnis gekündigt werden kann. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2014 schloss die Stadt Frankfurt aam Main als Eigentümerin und Vermieterin einer Galopprennbahn mit der Mieterin des Geländes einen Mietaufhebungsvertrag. Jedoch wurde die Galopprennbahn nicht von der Mieterin genutzt, sondern von einem Untermieter. Es handelte sich dabei um einen Rennverein. Diesem wurde von der Mieterin vertraglich... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 03.12.2018
- 37 O 123/18 -
Wechsel der Hauptmieter hat keine Auswirkung auf bestehenden Untermietvertrag
Neuer Hauptmieter kann von Untermieter nicht Räumung verlangen
Der Wechsel der Hauptmieter hat keine Auswirkungen auf einen bestehenden Untermietvertrag. Daher kann der neue Hauptmieter nicht die vom Untermieter beanspruchte Fläche verlangen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es bei einem Mietvertrag über ein Ladenlokal in Berlin zu einem Wechsel der Mieter. Der frühere Mieter hatte ein Teil der Fläche untervermietet damit die Untermieterin dort einen Geldautomaten aufstellen konnte. Der neue Mieter verlangte nunmehr die Beseitigung des Geldautomaten und die Herausgabe des von diesem belegten Teilstücks des Ladenlokals.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 19.12.2018
- 66 S 29/18 -
Vermieter kann für Untermieterlaubnis Zuschlag in Höhe von 5 bis 30 Euro pro Untermieter und Monat verlangen
Untermietzuschlag aufgrund erhöhtem Aufwand und erhöhten Sachrisiken
Der Vermieter einer Wohnung kann für seine Erlaubnis zur Untervermietung einzelfallabhängig einen Zuschlag in Höhe von 5 bis 30 Euro pro Untermieter und Monat für den erhöhten Aufwand und die erhöhten Sachrisiken verlangen. Der Zuschlag beträgt dagegen nicht regelmäßig 20 % des Untermietzinses. Dies hat die 66. Kammer des Landgerichts Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte die Mieterin einer ca. 226 qm großen 6-Zimmer-Wohnung in Berlin einige Zimmer untervermieten. Der Vermieter war damit grundsätzlich einverstanden, verlangte aber die Zahlung eines Zuschlags. Da damit die Mieterin nicht einverstanden war, erhob sie Klage. Das Amtsgericht gab der Klage statt. Seiner Auffassung nach stehe der Mieterin ein Anspruch... Lesen Sie mehr
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Landgericht Stuttgart, Urteil vom 11.07.2018
- 1 S 2/18 -
Vermieter haftet auf Mietausfallschaden bei pflichtwidrig unterlassener Erlaubnis einer Untervermietung
Konkrete Befristung der Dauer der Untervermietung nicht erforderlich
Verweigert ein Vermieter pflichtwidrig die Erlaubnis einer Untervermietung, so kann er gemäß § 280 Abs. 1 BGB dem Wohnungsmieter auf den Mietausfallschaden haften. Eine konkrete Befristung der Dauer der Untervermietung ist nicht erforderlich. Dies hat das Landgericht Stuttgart entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall baten die Mieter einer Wohnung ihren Vermieter um die Erlaubnis einer Untervermietung, da ab Oktober 2016 einer der Mieter für längere Zeit in London arbeiten musste. Der Mieter wollte durch die Untervermietung die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung vermeiden. Für die Untervermietung hatten die beiden Mieter bereits einen Interessenten, der für... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 26.06.2018
- S 95 AY 91/18 ER -
Auszubildenden ist Untervermietung eines Schlafplatzes in ca. 28 qm großer Einzimmerwohnung zur Deckung des Lebensbedarfs zumutbar
Kein Anspruch auf Sozialhilfe wegen Vorliegens einer Härte
Einem Auszubildenden, der BAföG-Leistungen erhält, steht grundsätzlich kein Anspruch auf Sozialhilfe zu. Dies gilt selbst dann, wenn ihm lediglich ein Betrag von 200 EUR monatlich zur Verfügung steht. Einem Auszubildenden ist die Untervermietung eines Schlafplatzes in seiner ca. 28 qm großen Einzimmerwohnung zur Deckung seines Lebensbedarfs zumutbar. Dies hat das Sozialgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Auszubildender in Berlin im Jahr 2018 Sozialhilfe. Er erhielt zwar BAföG-Leistungen von monatlich 504 EUR. Nach Abzug der Miete für seine 28,25 qm großen Einzimmerwohnung in Höhe von 325,11 EUR verbleiben ihm monatlich davon aber nicht einmal 200 EUR zur freien Verfügung.Das Sozialgericht Berlin entschied gegen... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 03.07.2018
- 67 S 20/18 -
Vermietung der Wohnung über airbnb: Unwirksamkeit einer vermieterseitigen Kündigung aufgrund rechtswidrigen Eindringens in Wohnung und Anfertigung von Fotos
Schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Mieters
Eine vom Vermieter ausgesprochene Kündigung wegen der Vermietung der Wohnung über airbnb durch den Mieter ist unwirksam, wenn sich Mitarbeiter der Hausverwaltung zu Beweiszwecken Zugang zur Wohnung verschaffen und Fotos von der Wohnung anfertigen. Dadurch wird das Persönlichkeitsrecht des Mieters so schwerwiegend verletzt, dass seine Pflichtverletzung dahinter zurücktritt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2017 erhielt ein Wohnungsmieter eine Kündigung, da er im April 2017 die Wohnung für eine Nacht über airbnb vermietet hatte und nach erfolgter Abmahnung durch die Vermieter die Wohnung nochmals im Mai 2017 für eine Nacht vermietet hatte. Die Vermieter erlangten Kenntnis von der unbefugten Gebrauchsüberlassung, da ein Mitarbeiter von... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.07.2018
- L 11 AS 561/18 B ER -
Kostensenkungsaufforderung: Leistungsempfänger kann nach mehrmonatiger Unterbrechung des Leistungsbezugs und erneuter Arbeitslosigkeit zweite Übergangsfrist zur Suche einer angemessenen Wohnung beanspruchen
Kostensenkung muss nach den Umständen des Einzelfalls auch tatsächlich möglich sein
Für große und teure Wohnungen von Hartz IV-Empfängern muss das Jobcenter nicht die volle Miete tragen. Dieser Grundsatz gilt aber nicht unbegrenzt. Wer zwischenzeitlich gearbeitet hat und danach erneut Grundsicherungsleistungen erhält, kann ggf. eine zweite Übergangsfrist beanspruchen. Dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.
Zugrunde lag das Eilverfahren eines 51-jährigen Hannoveraners, der seit dem Auszug von Frau und Kind in einer großen Wohnung allein lebte. Nachdem er auch noch seine Arbeit im online-Marketing verloren hatte und die Leistungen des Arbeitsamts erschöpft waren, bezog er Grundsicherungsleistungen ("Hartz-IV"). Das Jobcenter forderte ihn auf, die viel zu hohen Wohnkosten binnen einer Frist... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 28.09.2017
- 1119 OWI 258 Js 199344/16 -
Bußgeldbescheid in Höhe von 33.000 € für Zweckentfremdung einer Wohnung
Erhebliches öffentliches Interesse am Erhalt von Wohnungen zu Wohnzwecken
Wegen ungenehmigter Zweckentfremdung von Wohnraum wurde ein Unternehmer zu einer Geldbuße von 33.000 € verurteilt. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Im vorliegenden Fall hat die Landeshauptstadt München gegen den Verurteilten einen Bußgeldbescheid über 50.000 € erlassen, gegen den er fristgerecht Einspruch erhoben hat. Da er ebenso wie die Staatsanwaltschaft einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren zugestimmt hatte, erging gegen ihn die Entscheidung nicht aufgrund mündlicher Hauptverhandlung sondern aufgrund der dem Gericht... Lesen Sie mehr
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