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Samstag, 27. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Einzimmerwohnung“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 25.07.2023
- 16 C 315/22 -

Keine Untervermietung einer Einzimmerwohnung trotz Belassen von persönlichen Sachen des Mieters in Wohnung und Behalt eines Schlüssels

Ausnahmsweise Möglichkeit der Untervermietung aus wirtschaftlichen Gründen

Der Vermieter muss auch dann nach § 553 Abs. 1 BGB einer Untervermietung einer Einzimmerwohnung nicht zustimmen, wenn der Mieter persönliche Sachen in der Wohnung belässt und einen Schlüssel behält. Ausnahmsweise ist die Untervermietung aber nach § 242 BGB möglich, wenn dies aus wirtschaftlichen Gründen angezeigt ist. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer 30 qm großen Einzimmerwohnung in Berlin wollte diese für den Zeitraum von September 2022 bis August 2024 untervermieten, da er in dieser Zeit beruflich in Bayreuth zu tun habe. Er gab dabei an, dass er persönliche Sachen in der Wohnung belassen und einen Schlüssel behalten wollte, um jederzeit Zugriff auf seine Sachen haben zu können. Die Vermieterin lehnte die Untervermietung ab, so dass der Mieter Klage auf Zustimmung zur Untervermietung erhob.Das Amtsgericht Berlin-Wedding entschied gegen den Kläger. Diesem stehe kein Anspruch nach § 553 Abs.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.09.2023
- VIII ZR 109/22 -

BGH-Urteil: Auch eine Einzimmerwohnung kann ganz oder teilweise untervermietet werden

BGH zur Untervermietung bei einer Einzimmerwohnung und der Auslegung von § 553 Abs. 1 BGB

Ein Anspruch auf Untervermietung an einen Dritten kann grundsätzlich auch bei einer Einzimmerwohnung gegeben sein. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage entschieden, ob ein Anspruch des Mieters auf Gestattung der Gebrauchsüberlassung an einen Dritten gemäß § 553 Abs. 1 BGB auch im Falle einer Einzimmerwohnung gegeben sein kann.Der Kläger ist Mieter einer in Berlin gelegenen Einzimmerwohnung. Mit Schreiben... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 07.04.2022
- 67 S 7/22 -

Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung einer Einzimmerwohnung

Keine vollständige Aufgabe des Gewahrsam an Wohnung durch Lagerung von persönlichen Gegenständen in Wohnung

Ein Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung gemäß § 553 Abs. 1 BGB kann auch bei einer Einzimmerwohnung bestehen. Der Mieter darf nur nicht vollständig den Gewahrsam an der Wohnung aufgeben. Dies ist etwa dann nicht der Fall, wenn er noch persönliche Gegenstände in einem Bereich der Wohnung lagert. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Einzimmerwohnung in Berlin wollte seine Wohnung für die Zeit eines berufsbedingten Auslandsaufenthalts in der Zeit von Juni 2021 bis November 2022 untervermieten. In einem Bereich der Wohnung sollten persönliche Gegenstände des Mieters verbleiben. Zudem wollte er seinen Wohnungsschlüssel behalten. Da die Vermieter die Zustimmung... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 26.11.2020
- 25 C 16/20 -

Berechtigtes Interesse an Untervermietung einer Einzimmerwohnung während befristeter beruflicher Abwesenheit

Keine Pflicht zur Vorlage der Ausweispapiere des Untermieters, des Untermietvertrags und des Arbeitsvertrags

Der Mieter einer Einzimmerwohnung hat während einer befristeten beruflichen Abwesenheit ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung der Wohnung gemäß § 553 Abs. 1 BGB. Es besteht keine Pflicht zur Vorlage der Ausweispapiere des Untermieters, des Untermietvertrag und des Arbeitsvertrags. Zudem ist die Mitteilung über die Höhe des Untermietzins keine Voraussetzung für Erlaubniserteilung. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Sommer 2018 bat die Mieterin einer Einzimmerwohnung in Berlin-Mitte ihre Vermieterin um Erlaubnis der Untervermietung der Wohnung. Hintergrund dessen war, dass die Mieterin für ein Jahr in Rom arbeiten musste. Ihre Wohnung wollte sie möbliert untervermieten. Den Namen, der Geburtsort und den Beruf der potentiellen Untermieterin wurden... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Beschluss vom 09.09.2019
- 64 T 65/19 -

Kein Anspruch auf Untervermietung der ganzen Einzimmerwohnung

Vermieter kann bei Gewinn­erzielungs­absicht des Mieters durch Untervermietung Untermieterlaubnis von Mieterhöhung abhängig machen

Dem Mieter einer Einzimmerwohnung steht nicht gemäß § 553 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung der ganzen Wohnung zu. Zudem kann der Vermieter zur Erlaubnis der Untervermietung eine Mieterhöhung nach § 553 Abs. 2 BGB verlangen, wenn der Mieter durch die Untervermietung einen erheblichen Gewinn erzielen wird. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Mieterin einer Einzimmerwohnung in Berlin im Jahr 2019 kurzfristig einen Job auf einem Kreuzfahrtschiff angenommen. Sie wollte daher ihre Wohnung untervermieten. Dazu hatte sie auch bereits einen Interessenten. Die Vermieterin verweigerte aber ihre Zustimmung zur Untervermietung, insbesondere auch deshalb, weil sie eine Mieterhöhung wegen der... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 26.06.2018
- S 95 AY 91/18 ER -

Auszubildenden ist Untervermietung eines Schlafplatzes in ca. 28 qm großer Einzimmerwohnung zur Deckung des Lebensbedarfs zumutbar

Kein Anspruch auf Sozialhilfe wegen Vorliegens einer Härte

Einem Auszubildenden, der BAföG-Leistungen erhält, steht grundsätzlich kein Anspruch auf Sozialhilfe zu. Dies gilt selbst dann, wenn ihm lediglich ein Betrag von 200 EUR monatlich zur Verfügung steht. Einem Auszubildenden ist die Untervermietung eines Schlafplatzes in seiner ca. 28 qm großen Einzimmerwohnung zur Deckung seines Lebensbedarfs zumutbar. Dies hat das Sozialgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Auszubildender in Berlin im Jahr 2018 Sozialhilfe. Er erhielt zwar BAföG-Leistungen von monatlich 504 EUR. Nach Abzug der Miete für seine 28,25 qm großen Einzimmerwohnung in Höhe von 325,11 EUR verbleiben ihm monatlich davon aber nicht einmal 200 EUR zur freien Verfügung.Das Sozialgericht Berlin entschied gegen... Lesen Sie mehr



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