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Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.07.2023
- V ZR 90/22 -
BGH: Klage auf Zustimmung zum Verkauf von Wohneigentum muss gegen Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtet werden
Zustimmungserfordernis des Verwalters nach Teilungserklärung
Setzt die Teilungserklärung die Zustimmung des Verwalters zum Verkauf von Wohneigentum voraus, so ist die Klage auf Zustimmung nach neuem Recht gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2020 verkaufte eine Wohnungseigentümerin ihre Wohnung und bat die Verwalterin um
Amtsgericht und Landgericht wiesen Klage ab
Sowohl das Amtsgericht Hannover als auch das Landgericht Lüneburg wiesen die
Bundesgerichtshof hält Wohnungseigentümergemeinschaft für richtige Beklagte
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Seit dem Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz am 1. Dezember 2020 sei die
Verwalter als Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft
Nach neuem Recht sei der Verwalter lediglich ein Organ der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2023
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Hannover, Urteil vom 08.09.2021
[Aktenzeichen: 481 C 1396/21] - Landgericht Lüneburg, Urteil vom 26.04.2022
[Aktenzeichen: 9 S 55/21]
Jahrgang: 2023, Seite: 906 GE 2023, 906 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2023, Seite: 1167 MDR 2023, 1167
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Dokument-Nr. 33429
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