Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Bad Iburg, Urteil vom 12.11.2021
- 4 C 366/21 -
Nutzung von Überwachungskameras bereits bei objektiv ernsthafter Befürchtung einer Überwachung seitens der Nachbarn unzulässig
Unterlassungsanspruch bei Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Anlässlich einer nachbarlichen Streitigkeit entschied das Amtsgericht Bad Iburg, dass ein Anspruch der Nachbarn auf Entfernung von Überwachungskameras bereits besteht, wenn diese eine Überwachung objektiv ernsthaft zu befürchten haben.
Die Parteien bewohnen je zur Hälfte ein Doppelhaus in ländlicher Umgebung. Der Beklagte brachte im Sommer 2020 zwei Videoüberwachungskameras auf seinem
Eine dieser Kameras erfasste den Einfahrtsbereich samt Zufahrt, während die andere auf hinter dem Haus belegene Felder und den auf der Rückseite des Hauses angelegten Garten gerichtet war. Aufgrund ihrer Position waren beide Geräte grundsätzlich dazu in der Lage, das klägerische
Der Beklagte gab an, alle nicht auf seinem
Unterlassungsanspruch aus §§ 823, 1004 BGB analog i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG
Das Amtsgericht Bad Iburg hingegen nahm einen von der tatsächlichen Überwachung des klägerischen Grundstücks unabhängigen
Dies sei hier aufgrund der Ausrichtung der Kameras der Fall gewesen, wobei es auf eine Verpixelung der erfassten Bereiche nicht ankomme, die zudem aufgehoben werden könne und als solche für die Klägerin nicht ersichtlich sei. Hinzu kam hier das zerrüttete nachbarschaftliche Verhältnis, welches eine konkrete Befürchtung der Überwachung seitens der Klägerin objektiv nachvollziehbar erscheinen lasse.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.03.2022
Quelle: Amtsgericht Bad Iburg, ra-online (pm/cc)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31501
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31501
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.