Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 21.07.2016
- 1116 Cs 115 Js 115315/16 -
"Promibilder": Geldstrafe für Journalistin wegen Bildern in einer Zeitschrift
Ehefrau eines Moderators stellt keine Person der Öffentlichkeit dar
Eine Journalistin wurde wegen Verbreitung eines Bildes ohne Einwilligung des Abgebildeten zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Dies hat das Amtsgericht München in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Die Angeklagte im vorliegenden Verfahren ist Redakteurin einer Zeitung. In einer Dezemberausgabe 2015 erschien ein Beitrag über die
Voraussetzungen für Bildveröffentlichungen ohne ausdrückliche Einwilligung
Das Urteil führt aus, dass nach den Vorschriften des Kunsturhebergesetzes Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte auch ohne ausdrückliche
Begleitender Kommentar zum Bild zu Lasten der Journalistin gewertet
Bei der Strafhöhe berücksichtigte das Gericht, dass es aber immerhin nicht um Lichtbilder aus der Intimsphäre der Betroffenen geht. Die dargestellte Situation ist als solche auch nicht ehrenrührig. Zu Lasten der Journalistin wertete das Gericht, dass die Aufnahmen eine weite Verbreitung finden und dass der begleitende Kommentar an manchen Stellen auch nicht gerade schmeichelhaft für die Geschädigte und ihren
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2016
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Fotos in privater Situation: Bild-Zeitung durfte Fotos von Klaus Wowereit bei Restaurantbesuch am Vorabend einer Misstrauensabstimmung veröffentlichen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.09.2016
[Aktenzeichen: VI ZR 310/14]) - BGH: Fotos aus Privatleben Prominenter dürfen nicht veröffentlicht werden - Sabine Christiansen klagt erfolgreich gegen Zeitschrift "das neue"
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.02.2009
[Aktenzeichen: VI ZR 75/08]) - Strandspaziergang von Oliver Kahn mit Freundin: BGH zur Veröffentlichung von Fotos Prominenter in der Presse
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.07.2007
[Aktenzeichen: VI ZR 164/06 ])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23232
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23232
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.