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Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.09.2016
- VI ZR 310/14 -
Fotos in privater Situation: Bild-Zeitung durfte Fotos von Klaus Wowereit bei Restaurantbesuch am Vorabend einer Misstrauensabstimmung veröffentlichen
Fotos dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen
Eine Bildberichterstattung über den damaligen Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit bei einem Restaurantbesuch am Vorabend einer Misstrauensabstimmung war rechtens. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im vorliegenden Rechtsstreit wendet sich der Kläger, ehemaliger Regierender
Revision gegen Urteil auf Unterlassung der Veröffentlichung erfolgreich
Das Landgericht hat der Klage auf Unterlassung der
Fotoveröffentlichung ohne Einwilligung des Klägers rechtens
Im Streitfall waren die veröffentlichten
Keine Verletzung von berechtigten Interessen im Sinne des § 23 Abs. 2 KUG
Die Bilder zeigten, wie der - von ihm unbeanstandet - als "Partybürgermeister" beschriebene Kläger in der Öffentlichkeit am Vorabend des möglichen Endes seiner politischen Laufbahn mit dieser Belastung umging und zwar - wie im Kontext beschrieben - entspannt "bei einem Drink" in der Paris-Bar. Durch die beanstandete
§ 22 Satz 1 KunstUrhG lautet:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
§ 23 Absatz 1 Nr. 1 KunstUrhG lautet:
Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte.
§ 23 Absatz 2 KunstUrhG lautet:
Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten ...verletzt wird.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2016
Quelle: Bundesgerichtshof/ ra-online
- Landgericht Berlin, Urteil vom 27.08.2013
[Aktenzeichen: 27 O 180/13] - Kammergericht Berlin, Beschluss vom 07.07.2014
[Aktenzeichen: 10 U 143/13]
- Bundesgerichtshof stärkt Prominentenschutz gegen Paparazzi-Pressefotos
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.03.2007
[Aktenzeichen: VI ZR 13/06, 14/06, 50/06, 51/06, 52/06, 53/06]) - Strandspaziergang von Oliver Kahn mit Freundin: BGH zur Veröffentlichung von Fotos Prominenter in der Presse
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.07.2007
[Aktenzeichen: VI ZR 164/06 ])
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Dokument-Nr. 23213
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