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Amtsgericht Köln, Urteil vom 04.01.1978
- 152 C 1322/77 -
Lärm außerhalb der Wohnung berechtigt zu einer Mietminderung
Ebenso Vorhandensein von kriminellen Nachbarn
Dringt Lärm von außen in die Wohnung ein und besteht die Befürchtung Opfer krimineller Handlungen durch die Nachbarn zu werden, ist der Mieter zur Minderung seiner Miete berechtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Osnabrück hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der
Minderungsrecht bestand
Das Amtsgericht Osnabrück entschied zu Gunsten des Mieters. Diesem habe ein Minderungsrecht wegen der genannten Mängel zugestanden. Das Gericht hielt eine Minderung von 25 % für angemessen. Auf ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2013
Quelle: Amtsgericht Osnabrück, ra-online (zt/WuM 1980, 17/rb)
- Miete kann auch wegen Baulärms auf dem Nachbargrundstück gemindert werden
(Oberlandesgericht München, Urteil vom 25.10.2006
[Aktenzeichen: 3 U 3422/06]) - Keine Mietminderung bei vorhersehbarem Baulärm durch ortsübliche Baumaßnahmen
(Kammergericht Berlin, Urteil vom 03.06.2002
[Aktenzeichen: 8 U 74/01])
Jahrgang: 1980, Seite: 17 WuM 1980, 17
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Dokument-Nr. 14855
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