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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.09.2012
- 33 C 3082/12 -
Maklerangabe zur Wohnungsgröße für Vermieter nicht bindend
Vermieter übernimmt keine Garantie zur Wohnungsgröße
Kommt ein Mietvertrag durch einen Makler zustande und hat dieser eine falsche Wohnungsgröße angegeben, so haftet dafür nicht der Vermieter. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall kam ein Mietvertrag durch Vermittlung einer Maklerin zustande. Die Maklerin hatte die Wohnung im Internet mit einer Wohnfläche von 74 qm angeboten. Nachdem die
Anspruch auf Miete bestand
Das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Vermieters. Ihm habe ein Anspruch auf Zahlung der ausstehenden
Angabe zur Wohnfläche keine Zusicherung
Ob Angaben zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.11.2012
Quelle: Amtsgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- BGH: Keine Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei fehlender Verbindlichkeit
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.11.2010
[Aktenzeichen: VIII ZR 306/09]) - Mietminderung auch bei falscher Wohnungsgröße in Annonce möglich, wenn Mietvertrag keine Angaben zur Wohnungsgröße enthält
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.06.2010
[Aktenzeichen: VIII ZR 256/09])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2013, Seite: 12 IMR 2013, 12
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Dokument-Nr. 14620
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