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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Flächenabweichung“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.11.2020
- XII ZR 40/19 -
BGH: Bei Flächenabweichung unter 10 % setzt Mietminderung Vortrag zur Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache voraus
Flächenabweichung infolge von Umbauarbeiten stellt Mietmangel dar
Verringert sich infolge von Umbauarbeiten die Mietfläche, so stellt dies einen Mietmangel im Sinne von § 536 Abs. 1 BGB dar. Bleibt die tatsächliche Fläche um mehr als 10 % hinter der vertraglich vereinbarten Größe zurück, rechtfertigt dies ohne weiteres eine Mietminderung. Beträgt die Flächendifferenz dagegen unter 10 %, so muss der Mieter vortragen und gegebenenfalls beweisen, dass es aufgrund der Flächenabweichung zu einer Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache kommt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall betrieb eine Gewerbemieterin seit dem Jahr 2015 in den angemieteten Räumen eine Ballettschule. Im Mietvertrag war die Größe der Mietfläche mit ca. 300 qm vertraglich vereinbart. Nach Umbauarbeiten im Jahr 2016 verkleinerte sich die Mietfläche um ca. 10 qm. Die Mieterin leitete daraus ein Recht zur Mietminderung ab. Sie gab an, auf den fehlenden 10 qm vier zusätzliche Schüler hätte unterrichten können. Die Mieterin erhob schließlich Klage auf Feststellung, dass sie die monatliche Bruttomiete um 10 % mindern dürfe.Sowohl das Landgericht München I als auch das Oberlandesgericht München wiesen... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 21.10.2020
- 5 U 1257/20 -
Mietminderung wegen Flächenabweichung: Angabe der Mietfläche im Mietvertrag muss der Festlegung der Sollbeschaffenheit dienen
Kein Mietmangel bei lediglich das Mietobjekt beschreibender Flächenangabe
Ein Recht zur Mietminderung nach § 536 Abs. 1 BGB wegen einer Flächenabweichung von mehr als 10 % besteht nur dann, wenn die im Mietvertrag angegebene Fläche der Festlegung der Sollbeschaffenheit dient. Handelt es sich dagegen lediglich um eine das Mietobjekt beschreibende Flächenangabe, liegt kein Mietmangel vor. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2017 wurde über ein Ladengeschäft in einer Stadt in Sachsen ein Mietvertrag geschlossen. Der Mietvertrag enthielt keine Angabe der Größe des Geschäfts. Auf Wunsch der Krankenkassen und des Finanzamts begehrte die Mieterin nachfolgend die Aufnahme der Mietfläche in den Vertrag. Der Vermieter kam dem Verlangen nach, so dass im November... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 06.09.2018
- 411 C 19356/17 -
Wohnflächenautonomie: Mietvertraglich geschuldete Wohnfläche kann von Vertragsparteien festgelegt werden
Mietvertragsparteien können nach Grundsatz der Privatautonomie alle denkbaren Berechnungsmaßstäbe für Wohnflächenberechnung vereinbaren
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Mietvertragsparteien vertraglich festlegen können, welche Räume zu Wohnzwecken dienen sollen. In einem solchen Fall können auch solche Räume bei der Bemessung der Wohnfläche zu berücksichtigen sein, die aus Gründen des öffentlichen Baurechts nicht zu Wohnzwecken geeignet sind.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ende 2010 mieteten die Beklagten für brutto 2.255 Euro monatlich ein Einfamilienhaus wobei im Mietvertrag vereinbart wurde:"Zur Benutzung als Wohnraum wird das EFH [...] vermietet. [...]. Die Wohnfläche wird mit ca. 210m² vereinbart. [...]"Im Internet war das Haus wie folgt beschrieben: "7 Zimmer, 210... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.05.2018
- VIII ZR 220/17 -
BGH: Bei nach Wohnflächenanteil abzurechnenden Heizkosten ist die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich
Mietvertraglich vereinbarte Wohnfläche sowie Höhe der eventuellen Flächenabweichung unerheblich
Werden die Heizkosten gemäß § 556 a Abs. 1 BGB nach dem Anteil der Wohnfläche abgerechnet, so ist die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich. Es kommt nicht auf die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche an oder ob die vereinbarte Wohnfläche von der tatsächlichen mehr als 10 % abweicht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall ergaben die Heizkostenabrechnungen für eine Kölner Wohnung für die Jahre 2013 und 2014 jeweils ein Guthaben. Die Vermieterin zog für die Abrechnungen die tatsächliche Wohnungsgröße von 78,22 qm heran. Dies hielten die Mieter für unzulässig. Ihrer Meinung nach sei die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche von 74,59 qm maßgeblich. Sie errechneten daher aus... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.06.2016
- V ZR 295/14 -
BGH: Inhalt eines notariellen Kaufvertrags kann durch Vorlage des Entwurfs nicht in Zweifel gezogen werden
Unvereinbarkeit mit Sinn und Zweck des Urkundenverfahrens und Beweiskraft notarieller Urkunden
Der Inhalt eines notariellen Kaufvertrags kann nicht durch die Vorlage des Entwurfs in Zweifel gezogen werden. Dies wäre mit dem Sinn und Zweck des Beurkundungsverfahrens und der Beweiskraft notarieller Urkunden nicht vereinbar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2012 kam es in Berlin zu einem Verkauf eines mit einer Halle bebauten Grundstücks. Im notariellen Kaufvertrag fanden sich unter anderem Regelungen zur genauen Größe der Halle und dem Verbleib von Einrichtungsgegenständen. Da die Halle jedoch eine geringere Größe aufwies als im Kaufvertrag geregelt und zudem eine Einbauküche vor der... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19.01.2012
- V ZR 141/11 -
BGH: Konkludente Beschaffenheitsvereinbarung bei Angabe der Wohnfläche im Makler-Exposé
Mögliche Kaufpreisminderung bei Wohnflächenabweichung trotz Haftungsausschlusses
In der Angabe einer Wohnfläche in dem Exposé eines Immobilienmaklers kann eine konkludente Beschaffenheitsvereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer eines Grundstücks liegen. Weicht die tatsächliche Wohnfläche von der in dem Exposé angegebenen Fläche ab, so kann dies trotz Ausschlusses der Gewährleistung eine Kaufpreisminderung rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stellte sich nach einem Hauskauf heraus, dass die tatsächliche Wohnfläche gegenüber der in dem Exposé des Maklers angegebenen Wohnfläche geringer war. Die Käufer des Einfamilienhauses beanspruchten aufgrund dessen eine Kaufpreisminderung. In dem notariellen Kaufvertrag war jedoch ein Ausschluss der Gewährleistung vereinbart.Sowohl... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.11.2015
- V ZR 78/14 -
BGH: Keine Beschaffenheitsvereinbarung bei fehlender notarieller Beurkundung der vorvertraglichen Beschreibungen der Kaufsache
Wohnfläche eines Wohnhauses nicht Inhalt des notariellen Kaufvertrags
Macht der Verkäufer eines Wohnhauses vor Vertragsschluss Angaben zur Wohnfläche, so kommt damit keine Beschaffenheitsvereinbarung gemäß § 434 Abs. 1 BGB zustande, wenn die Angaben zur Wohnfläche nicht Inhalt des notariellen Kaufvertrags werden. Weicht die tatsächliche Wohnfläche von den Angaben ab und haben die Parteien einen Haftungsausschluss vereinbart, stehen dem Käufer die Gewährleistungsrechte aus § 437 BGB nicht zu. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2009 kaufte ein Ehepaar mit notariellem Kaufvertrag ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück zum Preis von 550.000 EUR. Den Käufern wurde vor Vertragsschluss auf Nachfrage eine Grundrisszeichnung übergeben, aus der sich eine Wohnfläche von insgesamt 215,3 qm ergab. Eine spätere von den Käufern in Auftrag gegebene Berechnung... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 13.03.2015
- 65 S 477/14 -
Mieter steht Mietrückzahlungsanspruch wegen Wohnflächenunterschied trotz Mietzahlungen durch Jobcenter zu
Trotz Übernahme der Mietzahlungen durch Jobcenter bleibt weiterhin der Mieter Zahlungspflichtiger
Einem Mieter steht auch dann ein Anspruch auf Rückzahlung von gezahlter Miete wegen eines Wohnflächenunterschieds zu, wenn die Mietzahlungen durch das Jobcenter erfolgen. Denn trotz der Übernahme der Mietzahlungen durch das Jobcenter ist weiterhin der Mieter zur Zahlung verpflichtet und somit berechtigt zu viel gezahlte Miete zurückzufordern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Mieterin einer Wohnung gegen ihren Vermieter auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete. Hintergrund dessen war eine nachteilige Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche. Der Vermieter erkannte einen Rückforderungsanspruch der Mieterin nicht an. Seiner Meinung nach habe das Jobcenter die zu viel gezahlte Miete zurück... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 01.07.2014
- 5 U 1890/13 -
Bei Vereinbarung einer Quadratmetermiete führt Flächenabweichung zur Reduzierung des Mietzinses
Mieter kann zu viel gezahlte Miete zurückfordern
Vereinbaren die Mietvertragsparteien, dass die Miete auf Basis der Nutzfläche berechnet werden soll, so liegt eine Quadratmetermiete vor. Weicht in einem solchen Fall die tatsächliche von der vereinbarten Nutzfläche ab, so kann der Mieter die zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Laut dem Mietvertrag schuldete der Mieter eines Seniorenwohn- und -pflegeheims einen Mietzins, der auf Basis der Nutzfläche errechnet wurde. Nach dem Mietvertrag wurde die Nutzfläche von ca. 1.450 qm mit einem bestimmten Geldbetrag multipliziert, der die pro Quadratmeter zu zahlende Miete darstellte. Nachträglich erfuhr jedoch der Mieter,... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 23.05.2014
- 65 S 524/13 -
Recht zur Mietminderung von 15 % bei Schimmelbefall im Schlafzimmer
10 prozentige Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnungsgröße rechtfertigt Mietminderung
Ist das Schlafzimmer einer Wohnung über den Fußbodensockelleisten mit Schimmel befallen, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 15 %. Zudem berechtigt eine mehr als 10 prozentige Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnungsgröße eine Mietminderung. Ein Anspruch auf Wertersatz für die eingebaute und in der Wohnung verbleibende Küche besteht nur, wenn dies vereinbart wurde. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Souterrainwohnung ihre Miete, da im Schlafzimmer über den Fußbodensockelleisten Schimmel auftrat und die tatsächliche von der vereinbarten Wohnungsgröße abwich. Zudem beanspruchte sie einen Wertersatz für die nach ihrem Auszug in der Wohnung verbleibende und von ihr eingebrachte Küche. Die Vermieterin wies sowohl das Minderungsrecht... Lesen Sie mehr