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Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 29.06.2021
- 11 K 6228/20 -
Erlöschen der Baugenehmigung bei Errichtung der Mobilfunksendeanlage mit nicht genehmigten zusätzlichen Antennen und anderem Funksystem
Wesentliche Abweichung vom ursprünglichen Bauvorhaben durch erhebliche Erhöhung des Mobilfunkstrahlung
Eine Baugenehmigung erlischt, wenn eine Mobilfunksendeanlage mit zusätzlichen Antennen und einem anderen Funksystem ausgerüstet wird und sich dadurch die Mobilfunkstrahlung erheblich erhöht. In diesem Fall liegt eine wesentliche Abweichung von ursprünglichen Bauvorhaben vor. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart im Jahr 2021 darüber zu entscheiden, ob die Errichtung einer
Erlöschen der Baugenehmigung wegen wesentlicher Abweichung
Das Verwaltungsgericht Stuttgart entschied, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)
- Gebäudeähnliche Wirkung eines Mobilfunkmastes wegen optischer Dominanz gegenüber Nachbargrundstücken
(Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 11.09.2019
[Aktenzeichen: 1 KO 597/17]) - 30 m hoher Funkmast in reinem Wohngebiet zulässig
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.05.2021
[Aktenzeichen: 7 B 369/21])
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Dokument-Nr. 30727
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