wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 10.08.2010
6 K 1332/09.NW -

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Amphetamin rechtmäßig

Amphetamin in Blut und Urin kann nicht auf Einnahme von „Aspirin Complex” zurückgeführt werden

Die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Amphetamin ist zulässig. Der Hinweis auf die Einnahme von „Aspirin Complex” und eine in einem toxikologischen Analyseverfahren mögliche Umwandlung des darin enthaltenen Wirkstoffs Pseudoephedrin in Amphetamin ist wirkungslos, da eine künstliche Bildung von Amphetamin aufgrund der Molekülstruktur des Pseudoephedrins nicht möglich ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.

Im zugrunde liegenden Fall wurde in Folge einer Verkehrskontrolle im Dezember 2008 bei der Klägerin ein Urin- und Bluttest durchgeführt. Das toxikologische Gutachten des Institus für Rechtsmedizin der Uniklinik Mainz stellte Amphetamin-Konzentrationen in Blut und Urin fest und gelangte zum Ergebnis, dass sie Amphetamin konsumiert habe. Daraufhin entzog ihr der beklagte Landkreis die Fahrerlaubnis mit der Begründung, dass sie wegen der Einnahme von Amphetamin, einem Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, nicht mehr zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sei.

Klägerin leugnet Konsum von Amphetamin und sonstigen Betäubungsmitteln

Hiergegen brachte die Klägerin vor, dass sie weder Amphetamin noch sonstige Betäubungsmittel konsumiert habe. Sie habe wegen einer Erkältung lediglich das Medikament „Aspirin Complex” eingenommen. Der darin enthaltene Wirkstoff Pseudoephedrin könne sich bei toxikologischen Analyseverfahren in Amphetamin umwandeln. Außerdem bezweifelte sie die ordnungsgemäße Durchführung der toxikologischen Begutachtung, wofür ihrer Ansicht nach insbesondere die geringe Menge festgestellten Amphetamins spreche.

Künstliche Bildung von Amphetamin durch Pseudoephedrin nicht möglich

Dieser Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt. Nach dem Ergebnis des toxikologischen Gutachtens steht für die Richter vielmehr fest, dass die Klägerin das Betäubungsmittel Amphetamin konsumiert hat. Sie beziehen sich hierfür auf ergänzende Stellungnahmen des rechtsmedizinischen Gutachters, in denen er nachvollziehbar dargelegt habe, dass eine Umwandlung von Pseudoephedrin in Amphetamin wissenschaftlich nicht nachgewiesen und eine künstliche Bildung von Amphetamin aufgrund der Molekülstruktur des Pseudoephedrins nicht möglich sei. Die bei der Klägerin festgestellte geringe Amphetamin-Konzentration könne sich aus dem zeitlichen Abstand zwischen der Einnahme dieser Droge und der Blutentnahme erklären.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.09.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10190 Dokument-Nr. 10190

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10190

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung