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Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 04.10.2018
- 11 L 835/18 -
Erhebliche Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften: Landwirt darf keine Rinder mehr halten
Milderes Mittel als ein umfassendes Verbot der Haltung und Betreuung von Rindern zur Vorbeugung künftiger Verstöße nicht gegeben
Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass ein Landwirt, der über Jahre hinweg gegen tierschutzrechtliche Vorschriften verstoße hat, künftig keine Rinder mehr halten darf.
Seit Jahren waren bei Kontrollen auf dem Hof des Antragstellers, der etwa 60
Amtstierärztliche Begutachtung und Lichtbilder belegen wiederholte und massive Verstöße gegen tierschutzrechtliche Anforderungen
Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht Münster nunmehr ab. In den Gründen des Beschlusses heißt es unter anderem, dass der Antragsteller bei seiner landwirtschaftlichen Rinderhaltung über Jahre hinweg wiederholt und massiv gegen tierschutzrechtliche Anforderungen verstoßen und den Rindern hierdurch erhebliche und länger anhaltende Schmerzen und Leiden sowie erhebliche Schäden zugefügt habe. Der Antragsgegner habe dies in der Ordnungsverfügung ausführlich dargetan und umfangreich und detailliert mit zahlreichen Fotos dokumentiert. Das Gericht habe daher keine durchdringenden Zweifel, dass die amtstierärztlichen Begutachtungen zutreffend seien. Die Behauptung des Antragstellers, der Zustand der Tiere sei nicht so schlecht gewesen, vermöge nicht zuletzt angesichts der für sich sprechenden Lichtbilder die fachliche Einschätzung nicht zu erschüttern. Weder Beratung und Hilfsangebote der Landwirtschaftskammer noch zwei ordnungsrechtliche Verfügungen hätten zu einer nachhaltigen Verbesserung im Umgang mit den von ihm gehaltenen Rindern geführt. Die wiederholten, sich über mehrere Jahre erstreckenden Zuwiderhandlungen des Antragstellers legten in ihrer Gesamtheit vielmehr den Schluss nahe, dass er nicht willens oder in der Lage sei, tierschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten und behördlichen Anordnungen Folge zu leisten. Vorübergehende Verbesserungen der Haltungsbedingungen auf seinem Hof seien fast ausschließlich auf teils erheblichen behördlichen Druck hin erfolgt. Hinreichend belastbare Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsteller in Zukunft seine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.10.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Münster/ra-online
- Rinderhaltung aufgrund erheblicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu Recht untersagt
(Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 28.08.2018
[Aktenzeichen: 21 L 1543/18]) - Wegnahme von rund 80 Tieren wegen massiven tierschutzrechtlichen Verstößen rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 28.06.2017
[Aktenzeichen: 6 K 556/17])
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Dokument-Nr. 26546
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