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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.11.2016
- 12 K 5984/16.A -
Abschiebung von gesunden erwerbsfähigen und dort bereits anerkannten Flüchtlingen nach Bulgarien nicht zu beanstanden
Sorgetragen für Unterbringung und Lebensunterhalt durch Eigeninitiative zumutbar
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Deutschland gesunde erwerbsfähige Asylbewerber, die bereits in Bulgarien Flüchtlingsschutz erhalten haben, dorthin abschieben darf.
Die klagenden Eheleute des zugrunde liegenden Streitfalls sind syrische Staatsangehörige. Der Ehemann ist 40 Jahre alt, die Ehefrau 30 Jahre alt. Sie verließen
Syrischen Eheleuten droht keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention
Die hiergegen gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf ab. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Abschiebungsandrohung nach Bulgarien rechtmäßig sei. Es lägen keine Abschiebungsverbote in Bezug auf Bulgarien vor, insbesondere drohe den syrischen Eheleuten dort keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention. Anerkannte
Asylverfahren mit Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes bereits abgeschlossen
Bei dem Rechtsstreit handelte es sich nicht um ein sogenanntes Dublin-Verfahren, bei dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 23530
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