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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dublin II-Verordnung“ veröffentlicht wurden
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 01.08.2022
- C-700/20 -
Ablehnung eines Asylantrags einer Minderjährigen trotz Asyl der Eltern in Polen unzulässig
Polen nur auf schriftlichen Wunsch der betroffenen Person zuständig
Ein Antrag eines Minderjährigen auf internationalen Schutz darf nicht mit der Begründung als unzulässig abgelehnt werden, dass seinen Eltern bereits in einem anderen Mitgliedstaat internationaler Schutz zuerkannt worden ist. Dies hat der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des Verwaltungsgerichts Cottbus entschieden.
Eine in Deutschland geborene russische Minderjährige ficht vor einem deutschen Gericht die Entscheidung der deutschen Behörden an, mit der ihr Antrag auf internationalen Schutz als unzulässig abgelehnt wurde. Diese Ablehnung wurde damit begründet, dass ihren Eltern und Geschwistern vor der Geburt der Minderjährigen und vor der Einreise der Familie nach Deutschland in Polen internationaler Schutz zuerkannt worden sei, so dass nach der Dublin-III-Verordnung für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz Polen zuständig sei. Hierzu hat das deutsche Gericht dem Gerichtshof Fragen gestellt.Der Gerichtshof stellte fest, dass... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.11.2017
- BVerwG 1 C 39.16, BVerwG 1 C 40.16 und BVerwG 1 C 42.16 -
Verwaltungsgerichte haben Pflicht zur Aufklärung der Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen EU-Mitgliedstaat
Unbeantwortetes Auskunftsersuchen nach den Dublin-Vorschriften kein Grund für unzureichende Prüfung
Ist in einem Asylverfahren zweifelhaft, ob dem Schutzsuchenden bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union internationaler Schutz gewährt worden ist, müssen die Verwaltungsgerichte diesen Sachverhalt aufklären. Dies gilt auch dann, wenn ein an den anderen Mitgliedstaat gerichtetes Auskunftsersuchen nach den Dublin-Vorschriften (sogenanntes Info-Request) unbeantwortet geblieben ist. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens (BVerwG 1 C 39.16), ein somalischer Staatsangehöriger, stellte im Juli 2010 in Deutschland einen Asylantrag, nachdem er sich zuvor - durch entsprechende "EURODAC-Treffer" bestätigt - längere Zeit in Italien und Schweden aufgehalten hatte. Da eine Überstellung des Klägers nach der Dublin II-Verordnung wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 26.07.2017
- C-490/16 und C-646/16 -
Dublin-III-Verordnung: Keine Ausnahmen im EU-Asylrecht
Einreise ohne Visum ist nicht legal
Kroatien ist für die Prüfung der Anträge auf internationalen Schutz von Personen, die seine Grenzen während der Flüchtlingskrise in den Jahren 2015 und 2016 überschritten haben, zuständig. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
In den hier zu entscheidenden Fällen überschritten Im Jahr 2016 ein syrischer Staatsangehöriger und die Mitglieder zweier afghanischer Familien die Grenze zwischen Kroatien und Serbien, obwohl sie nicht im Besitz des erforderlichen Visums waren. Die kroatischen Behörden organisierten ihre Beförderung per Bus bis an die Grenze zwischen Kroatien und Slowenien, um ihnen zu helfen, sich... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.12.2016
- BVerwG 1 C 4.16 -
Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener Verfahren im Ausland
BVerwG erklärt Ablehnung der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens durch Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für rechtswidrig
Ein asylrechtlicher Zweitantrag, der bei Fehlen neuen Vorbringens ohne Sachprüfung als unzulässig abgelehnt werden kann, liegt dann nicht vor, wenn das vor Zuständigkeitsübergang auf Deutschland in einem anderen Mitgliedstaat ohne Sachentscheidung eingestellte Asylverfahren nach dortiger Rechtslage wiederaufgenommen werden kann und dann zur umfassenden Prüfung des Asylantrages führt. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, eine Familie afghanischer Staatsangehörigkeit, reisten im Juli 2012 nach Deutschland ein und beantragten ihre Anerkennung als Asylberechtigte. Zuvor hatten sie bereits in Ungarn Asylanträge gestellt, deren Bearbeitung nach Fortzug der Kläger eingestellt worden war. Ungarn stimmte einem Wiederaufnahmeersuchen des Bundesamts für Migration... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 13.12.2016
- VG 3 K 509.15 A u.a. -
VG Berlin verneint systemische Mängel im ungarischen Asylverfahren
Anhaltspunkte für unzumutbare Haft- und Aufnahmebedingungen in Ungarn nicht mehr gegeben
Das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge in Ungarn leiden gegenwärtig nicht mehr an systemischen Mängeln. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Nach den Regeln der sogenannten Dublin-III-Verordnung (Dublin-III-VO) ist für innerhalb der EU gestellte Asylanträge grundsätzlich der Mitgliedstaat zuständig, den der Flüchtling als erstes betritt bzw. in dem er zuerst um Schutz nachsucht. Flüchtlinge, die sodann in einem anderen EU-Mitgliedstaat Asyl beantragen, werden daher in der Regel an diesen ersten zuständigen Staat verwiesen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.11.2016
- 12 K 5984/16.A -
Abschiebung von gesunden erwerbsfähigen und dort bereits anerkannten Flüchtlingen nach Bulgarien nicht zu beanstanden
Sorgetragen für Unterbringung und Lebensunterhalt durch Eigeninitiative zumutbar
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Deutschland gesunde erwerbsfähige Asylbewerber, die bereits in Bulgarien Flüchtlingsschutz erhalten haben, dorthin abschieben darf.
Die klagenden Eheleute des zugrunde liegenden Streitfalls sind syrische Staatsangehörige. Der Ehemann ist 40 Jahre alt, die Ehefrau 30 Jahre alt. Sie verließen Syrien im Oktober 2014 und gelangten zunächst nach Bulgarien. Dort erhielten sie Flüchtlingsschutz. Im Januar 2015 reisten sie nach Deutschland ein. Hier stellten sie im Januar 2016 einen Asylantrag. Das Bundesamt für Migration... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.05.2016
- BVerwG 1 C 15.15 -
Dublin-Überstellungsfrist: Unterbrechung auch bei erfolglosem Eilantrag gegen Abschiebungsanordnung
Mitgliedstaat steht zusammenhängender Zeitraum von sechs Monaten für Überstellung zur Verfügung
Die sechsmonatige Frist für die Überstellung eines Ausländers an den nach den Dublin-Bestimmungen für das Asylverfahren originär zuständigen Mitgliedstaat wird auch dann unterbrochen, wenn ein Antrag auf Eilrechtsschutz gegen die Abschiebungsanordnung zunächst keinen Erfolg hat. Mit der ablehnenden Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts beginnt eine neue Sechs-Monats-Frist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Im vorliegenden Fall war der Kläger, ein guineischer Staatsangehöriger, über Marokko und Spanien in das EU-Gebiet eingereist und hatte erstmals Anfang 2013 in Deutschland Asyl beantragt.Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) hatte den Antrag wegen der Zuständigkeit Spaniens als unzulässig abgelehnt, die Abschiebung des Klägers nach Spanien angeordnet... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.03.2016
- BVerwG 1 C 10.15 -
Nachträgliche Beschränkung des Asylantrags hindert nicht Überstellung nach der Dublin II-Verordnung
EU-Mitgliedstaat bleibt nach Zustimmung zur Aufnahme eines Asylbewerbers auch nach Rücknahme des Asylantrags für weiteres Verfahren zuständig
Stimmt ein von Deutschland ersuchter EU-Mitgliedstaat der Aufnahme eines Asylantragstellers auf der Grundlage der Dublin II-Verordnung zu, ist eine Überstellung in den um Aufnahme ersuchten Mitgliedstaat auch dann noch möglich, wenn ein Antragsteller nach der Zustimmung seinen Antrag auf die Gewährung subsidiären Schutzes beschränkt. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Entscheidung lag der Fall zweier iranischer Staatsangehöriger zugrunde, die im Mai 2011 in Deutschland Asylanträge stellten. Auf das Gesuch des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) hatten die spanischen Behörden, die den Klägern zur Einreise in das Unionsgebiet Visa erteilt hatten, im Juni 2011 ihre Zuständigkeit anerkannt und die Zustimmung zur Übernahme der... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.11.2015
- BVerwG 1 C 4.15 -
Anspruch auf Einhaltung der Dublin-Regelungen zum Minderjährigenschutz
Bestimmungen der Dublin-Verordnungen sind individualschützend
Ein unbegleiteter Minderjähriger hat einen Anspruch darauf, dass über seinen Asylantrag in dem Staat entschieden wird, der nach den Dublin-Bestimmungen für ihn zuständig ist. Insoweit sind die Bestimmungen der Dublin-Verordnungen individualschützend. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Entscheidung lag der Fall eines irakischen Staatsangehörigen zugrunde, der Anfang 2010 als Minderjähriger in Deutschland einen Asylantrag stellte. Zuvor hatte er in Belgien ohne Erfolg um Asyl nachgesucht. Nachdem die belgischen Behörden einer Wiederaufnahme des Klägers im Rahmen des Dublin-Verfahrens zugestimmt hatten, lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt)... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.10.2015
- BVerwG 1 C 32.14, BVerwG 1 C 33.14 und BVerwG 1 C 34.14 -
Frist für Aufnahmegesuchen im Dublin-Verfahren dient nicht dem Schutz des einzelnen Asylbewerbers
Frist dient lediglich organisatorischer Abwicklung des Dublin-Verfahrens zwischen den Mitgliedstaaten
Stimmt ein von Deutschland ersuchter EU-Mitgliedstaat der Aufnahme eines Asylantragstellers im Rahmen des Dublin-Verfahrens zu, so kann sich der Asylbewerber gegen seine Überstellung in diesen Mitgliedstaat nicht mit dem Argument wehren, dass die in der Dublin II-Verordnung geregelte Frist für ein Aufnahmegesuch abgelaufen sei. Diese Frist gilt nur für den Rechtsverkehr zwischen den am Dublin-Verfahren beteiligten Staaten, dient aber nicht dem Schutz des einzelnen Asylbewerbers. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Den Entscheidungen lag der Fall einer pakistanischen Staatsangehörigen mit ihren drei Kindern zugrunde, die im Januar 2013 in Deutschland Asylanträge stellten, weil sie in ihrer Heimat aus religiösen Gründen verfolgt würden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) lehnte die Asylanträge im Januar 2014 als unzulässig ab. Zugleich ordnete es die Abschiebung der Kläger... Lesen Sie mehr