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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 17.06.2011
- 9 K 1205/10 und 9 K 1210/10 (Urteil vom 15.07.2011) -
VG Aachen: G-8-Schüler haben gleichen Fahrkostenanspruch wie Schüler anderer Schulformen
Gesonderte Entfernungsgrenzen für Gymnasiasten stellt Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz dar
Schüler der 10. Klasse eines G-8-Gymnasiums haben den gleichen Anspruch auf Gewährung von Fahrkosten wie Schüler der 10. Klasse anderer Schulformen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen.
Die Schülerfahrkostenverordnung sieht vor, dass
Bei G-8-Schülern kommt Entfernungsgrenze von 5 km zur Anwendung
Die klagenden
Gymnasiasten darf Bewältigung eines Schulwegs von 5 km nicht früher zugemutet werden als Schülern anderer Schulformen
Das Verwaltungsgericht Aachen sieht hierin einen Verstoß gegen den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.08.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
- Unzulässige Benachteiligung von G8-Gymnasiasten bei der Schülerfahrkostenerstattung
(Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 06.04.2011
[Aktenzeichen: 4 K 2150/10]) - VG Minden: Schülerfahrkostenregelung bei „G 8“-Abitur verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz
(Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 18.02.2011
[Aktenzeichen: 8 K 2509/10 und 8 K 2686/10])
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Dokument-Nr. 12197
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