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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 18.11.2016
- 6 L 858/16 -
Mitgliedschaft in Rockerclub: Waffenscheinentzug rechtens
Gefahr der missbräuchlichen oder leichtfertigen Verwendung zu hoch
Zu Recht wurden einem Inhaber mehrerer Waffenscheine diese nunmehr wegen der Mitgliedschaft in dem Rockerclub "Gremium MC" entzogen. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen in seiner Entscheidung bekanntgegeben und damit den dagegen gerichteten Eilantrag des Waffenscheininhabers abgelehnt.
Dem Antragsteller im vorliegenden Verfahren fehle die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit. Es sei wahrscheinlich, dass er
Strukturmerkmale weisen auf waffenrechtliche Unzuverlässigkeit hin
Der "Gremium MC" weise die gleichen Strukturmerkmale auf, die das Bundesverwaltungsgericht zum Anlass genommen habe, bei Mitgliedern des "Bandidos MC" von deren waffenrechtlicher
Bisherige Unauffälligkeit des Antragsstellers nicht entscheidend
Vor diesem Hintergrund sei nicht entscheidend, dass der Antragsteller persönlich bislang waffenrechtlich nicht einschlägig aufgefallen sei und dass das Chapter "Gremium MC" Euskirchen, dem er angehöre, sich bislang nicht an Gewalttätigkeiten beteiligt habe und dies auch künftig nicht beabsichtige.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ ra-online
- Mutmaßliches Mitglied der Rockergruppierung Gremium MC Osnabrück muss Waffenbesitzkarte, Waffenschein und Jagdschein abgeben
(Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 08.02.2016
[Aktenzeichen: 6 B 56/15, 6 B 57/15 und 6 B 58/15]) - Mitglied der Rockergruppierung Gremium MC muss Waffenbesitzkarte abgeben
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.11.2015
[Aktenzeichen: 7 B 10844/15.OVG])
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Dokument-Nr. 23506
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