wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 12. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 18.11.2016
6 L 858/16 -

Mitgliedschaft in Rockerclub: Waffenscheinentzug rechtens

Gefahr der missbräuchlichen oder leichtfertigen Verwendung zu hoch

Zu Recht wurden einem Inhaber mehrerer Waffenscheine diese nunmehr wegen der Mitgliedschaft in dem Rockerclub "Gremium MC" entzogen. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen in seiner Entscheidung bekanntgegeben und damit den dagegen gerichteten Eilantrag des Waffenscheininhabers abgelehnt.

Dem Antragsteller im vorliegenden Verfahren fehle die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit. Es sei wahrscheinlich, dass er Waffen und Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwende oder sie Unberechtigten überlasse. Der Rockerclub "Gremium MC" gehöre neben dem "Hells Angels MC", dem "Bandidos MC" und anderen zu den sog. "Outlaw Motorcycle Gangs" (OMCG), auch "1 %-er"-Clubs genannt. Bei diesen handele es sich um polizeilich besonders relevante Rockergruppen, die sich von der breiten Masse der Motorradclubs (den übrigen "99 %") insbesondere auch dadurch abgrenzten, dass ihre Mitglieder häufig eine besondere Nähe zur organisierten Kriminalität, insbesondere in den Bereichen des Rotlichtmilieus sowie des Drogen- und Waffenhandels, aufwiesen und ihrem Selbstverständnis nach außerhalb des Gesetzes (als "Outlaws") stünden. Die "1 %-er"-Clubs gälten als gewaltbereit und hätten eine hierarchische Gliederung mit klaren Befehlsstrukturen sowie einen "Ehrenkodex" mit strengen, ungeschriebenen Regeln, der es Mitgliedern gebiete, einander in Konflikten notfalls auch mit Gewalt beizustehen.

Strukturmerkmale weisen auf waffenrechtliche Unzuverlässigkeit hin

Der "Gremium MC" weise die gleichen Strukturmerkmale auf, die das Bundesverwaltungsgericht zum Anlass genommen habe, bei Mitgliedern des "Bandidos MC" von deren waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit auszugehen. Auch der "Gremium MC" als "1 %-er"-Club müsse strukturell als gewalttätige Rockergruppierung angesehen werden, die ihre szenetypischen Rivalitäten und Konflikte mit anderen Rockergruppierungen außerhalb der Rechtsordnung unter Anwendung von Gewalt austrage. Die streng hierarchische Struktur des "Gremium MC", die bundes- und sogar europaweite Vernetzung der einzelnen Organisationseinheiten sowie der interne "Ehrenkodex", der Mitgliedern bedingungslose Verbundenheit und Loyalität abverlange und ihnen aufgebe, Beleidigungen oder Angriffe durch andere Rockergruppierungen kollektiv mit Gewalt zu beantworten, begründeten für jedes einzelne Mitglied die Gefahr, in gewaltsame Auseinandersetzungen mit anderen Rockergruppierungen hineingezogen zu werden und im Zuge solcher Auseinandersetzungen Waffen, auf die sie infolge der Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse Zugriff haben, missbräuchlich zu verwenden oder Nichtberechtigten zu überlassen.

Bisherige Unauffälligkeit des Antragsstellers nicht entscheidend

Vor diesem Hintergrund sei nicht entscheidend, dass der Antragsteller persönlich bislang waffenrechtlich nicht einschlägig aufgefallen sei und dass das Chapter "Gremium MC" Euskirchen, dem er angehöre, sich bislang nicht an Gewalttätigkeiten beteiligt habe und dies auch künftig nicht beabsichtige.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht | Waffenrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 23506 Dokument-Nr. 23506

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss23506

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?