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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Waffengesetz“ veröffentlicht wurden
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 07.02.2022
- 24 CS 21.2636 -
Transport von Waffen auf Rückbank eines Pkw begründet Entzug der Waffenerlaubnis
Gravierender Verstoß gegen Waffengesetz
Wer Waffen auf der Rückbank seines Pkw transportiert, verstößt in gravierender Weise gegen das Waffengesetz. Dies kann den Entzug der Waffenerlaubnis nach sich ziehen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2020 wurden in Bayern bei Abrissarbeiten mehrere funktionsfähige Waffen entdeckt. Da einer der Arbeiter Jäger war, sollte dieser auf Weisung seines Chefs die Waffen mit seinem Pkw zur Polizei bringen. Der Jäger lud die Waffen sodann auf die Rückbank seines Pkw und fuhr zur Polizei. Aufgrund dieses Verhaltens widerrief die zuständige Behörde die Waffenbesitzkarten mit sofortiger Wirkung. Dagegen erhob der Jäger Klage und beantragte Eilrechtsschutz. Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag zurück. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Jägers.Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 27.01.2021
- 5 K 80/20.NW -
Widerruf der Waffenerlaubnis wegen nicht sorgfältiger Aufbewahrung von Waffen und Munition gerechtfertigt
Entzug der Waffenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
Der Landkreis Bad Dürkheim hat einem Waffeninhaber zu Recht mehrere Waffenbesitzkarten widerrufen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße in einem am 27.01.2021verkündeten Urteil entschieden.
Der in Bad Dürkheim lebende Kläger ist Inhaber mehrerer Waffenbesitzkarten, eines Munitionserwerbsscheins, eines Europäischen Feuerwaffenpasses, einer Sprengstofferlaubnis und eines Jagdscheins. Im Zusammenhang mit einem - inzwischen gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellten - strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen waffenrechtlicher Straftaten erließ das Amtsgericht Heidelberg... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 23.12.2019
- 9 L 2757/19.GI -
Kein Anspruch auf Waffenbesitzkarte für (parteilosen) NPD-Kandidaten
Programmatik der NPD ist auf Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung gerichtet
Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Entscheidung der Waffenbehörde des Wetteraukreises bestätigt, mit der diese einem Antragsteller die Waffenbesitzkarte entzogen hatte, der im Jahr 2016 als parteiloser Kandidat auf der Kreistagsliste der NPD kandidierte.
Der Antragteller des zugrunde liegenden Verfahrens hatte sich gegen die sofortige Vollziehung der Verfügung gewandt. Er hatte geltend gemacht, dass er kein Mitglied der NPD sei und der NPD durch seine Kandidatur auch keine Vorteile entstanden seien. Im Übrigen habe er seine Waffen bereits viele Jahre unbeanstandet geführt und sich als zuverlässig erwiesen. Er sei zudem Mitglied im... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.12.2018
- 7 B 11152/18.OVG -
"Reichsbürger" müssen Waffen abgeben
Leugnung der Existenz und Legitimation der Bundesrepublik Deutschland rechtfertigt Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, die den Widerruf einer Waffenbesitzkarte rechtfertigt, regelmäßig dann anzunehmen ist, wenn eine Person über reine Sympathiebekundungen in Bezug auf die "Reichsbürgerbewegung" hinaus ausdrücklich oder konkludent ihre Bindung an in der Bundesrepublik Deutschland geltende Rechtsvorschriften in Abrede oder unter einen Vorbehalt stellt. Denn dies begründet Zweifel an der Rechtstreue und infolgedessen wird das Vertrauen, dass die Person mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß - d.h. vor allem im Einklang mit der Rechtsordnung - umgeht, in aller Regel zerstört.
Im zugrunde liegenden Fall widerrief die Waffenbehörde des zuständigen Landkreises die den Antragstellern erteilten Waffenbesitzkarten mit der Begründung, dass seien waffenrechtlich unzuverlässig seien, wie sich aus mehreren von ihnen verfassten und an verschiedene Behörden gerichteten Schriftsätzen ergebe. Aus diesen folge zweifelsfrei, dass sie dem sogenannten "Reichsbürger"-Spektrum... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 18.11.2016
- 6 L 858/16 -
Mitgliedschaft in Rockerclub: Waffenscheinentzug rechtens
Gefahr der missbräuchlichen oder leichtfertigen Verwendung zu hoch
Zu Recht wurden einem Inhaber mehrerer Waffenscheine diese nunmehr wegen der Mitgliedschaft in dem Rockerclub "Gremium MC" entzogen. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen in seiner Entscheidung bekanntgegeben und damit den dagegen gerichteten Eilantrag des Waffenscheininhabers abgelehnt.
Dem Antragsteller im vorliegenden Verfahren fehle die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit. Es sei wahrscheinlich, dass er Waffen und Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwende oder sie Unberechtigten überlasse. Der Rockerclub "Gremium MC" gehöre neben dem "Hells Angels MC", dem "Bandidos MC" und anderen zu den sog. "Outlaw Motorcycle Gangs" (OMCG), auch "1 %-er"-Clubs genannt.... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.11.2015
- BVerwG 6 C 67.14 -
Keine "Firmenwaffenscheine" für Bewachungsunternehmer
Waffenrechtliche Erlaubnis für das Führen einer Schusswaffe kann nur für konkrete Bewachungsaufträge erteilt werden
Bewachungsunternehmer können eine Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein) nur für konkrete Bewachungsaufträge erhalten, für die glaubhaft gemacht ist, dass aus Gründen der Sicherung einer gefährdeten Person oder eines gefährdeten Objekts Schusswaffen erforderlich sind. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt ein Bewachungsunternehmen (Objektschutz, Personenschutz, Geld- und Werttransporte). Das zuständige Landratsamt Fürth erteilte ihm zunächst auf drei Jahre befristete Waffenscheine für Bewachungsunternehmer. Es hatte dem Kläger die Waffenscheine nicht für konkrete einzelne Bewachungsaufträge, sondern als allgemeine, auftragsübergreifend... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 06.02.2014
- 3 K 1345/13.TR -
Aberkennung des Ruhegehalts eines Polizeibeamten wegen schwerer Verstöße gegen die Dienstpflichten rechtmäßig
Besitz kinderpornografischer Dateien und Verstoß gegen das Waffengesetz lassen keinen Zweifel an Richtigkeit der Aberkennung des Ruhegehalts
Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass die Aberkennung des Ruhegehalts eines Polizeibeamten wegen Besitzes kinderpornografischer Dateien, Verstoßes gegen das Waffengesetz, Körperverletzungen im häuslichen Bereich sowie Missachtung polizeilicher Verfügungen und Gewaltschutzanordnungen rechtmäßig ist.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Einem inzwischen infolge einer Alkoholerkrankung unter Betreuung stehenden Ruhestandsbeamten wurden der Besitz kinderpornografischer Dateien, ein Verstoß gegen das Waffengesetz (bei einer Hausdurchsuchung wurde bei ihm eine Teleskopstahlrute aufgefunden), Körperverletzungen im häuslichen Bereich sowie die Missachtung polizeilicher Verfügungen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 13.08.2013
- 5 K 2177/12 -
Mindestgebühr für verdachtsunabhängige Vor-Ort-Waffenkontrolle zu hoch
Stadt Stuttgart verliert im Streit um Gebühr für verdachtsunabhängige Vor-Ort-Waffenkontrolle
Eine Mindestgebühr von 210 Euro für eine verdachtsunabhängige Waffenkontrolle ist rechtswidrig. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Stuttgart hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ist der Kläger Jäger und Waffenbesitzer. In seiner Waffenbesitzkarte sind eine Lang- und eine Kurzwaffe eingetragen. Im Januar 2012 hatten Mitarbeiter der Stadt Stuttgart bei ihm vor Ort eine verdachtsunabhängige Waffenkontrolle nach § 36 Abs. 3 des Waffengesetzes durchgeführt. Die Kontrolle hatte zu keiner Beanstandung geführt. Für die Kontrolle setzte... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.01.2013
- 2 BvR 1645/10, 2 BvR 1676/10 und 2 BvR 1677/10 -
Verfassungsbeschwerden gegen das Waffengesetz erfolglos
Einschlägige Vorschriften des Waffengesetzes verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden gegen das geltende Waffengesetz, mit denen die Beschwerdeführer eine Verletzung staatlicher Schutzpflichten rügen, nicht zur Entscheidung angenommen. Das Gesetz verletzt die Beschwerdeführer nicht in ihren Grundrechten. Dem Gesetzgeber kommt bei der Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Pflicht, das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Bürger zu schützen, ein weiter Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum zu. Seine Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, kann nur begrenzt nachgeprüft werden. Ein grundrechtlicher Anspruch der Beschwerdeführer auf weitergehende Maßnahmen würde die - vorliegend nicht zu treffende - Feststellung voraussetzen, dass die geltenden Regelungen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich wären.
Im zugrunde liegenden Fall wandten sich die Beschwerdeführer mit ihren Verfassungsbeschwerden - vor dem Hintergrund des Amoklaufs eines ehemaligen Schülers in Winnenden - gegen das geltende Waffengesetz. Sie rügen eine Verletzung ihres Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) dadurch, dass das Waffengesetz tödliche Schusswaffen für den Schießsport... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 20.09.2011
- 5 K 2953/10 -
VG Stuttgart: Gebühren für verdachtsunabhängige Waffenkontrolle rechtmäßig
Verdachtsunabhängige Kontrollen trotz Annahme einer persönlichen Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers nicht unverhältnismäßig
Die Erhebung von Gebühren gegenüber eines Waffenbesitzers aufgrund einer Überprüfung der sicheren Aufbewahrung seiner Waffen ist rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, der Sportschütze und Waffensammler ist, besitzt 38 Lang- und Kurzwaffen. Im Januar 2010 übersandte er an die Stadt Heilbronn als Waffenbehörde eine Auftragsbestätigung einer Firma für Tresorbau anlässlich der Bestellung eines Tresors. Im März 2010 führte ein Mitarbeiter der Stadt beim Kläger nach vorheriger Terminsabsprache eine - beanstandungsfrei... Lesen Sie mehr
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