Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.01.2015
- BVerwG 6 C 1.14, BVerwG 6 C 2.14 und BVerwG 6 C 3.14 -
Waffenrechtliche Erlaubnis darf wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos" entzogen werden
Vorliegen strafrechtlicher Auffälligkeiten der Gruppe für Widerruf wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit nicht erforderlich
Waffenrechtliche Erlaubnisse, die einem Mitglied des Bandidos Motorcycle Club (MC) erteilt worden waren, können auch dann wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit widerrufen werden, wenn weder dieses Mitglied noch die Teilgruppierung (Chapter) der Bandidos, der er angehört, bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in drei Fällen entschieden.
Die Kläger der drei Verfahren sind jeweils im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse. Sie sind Mitglied verschiedener Chapter des Bandidos MC (Bandidos MC Regensburg, Bandidos MC Passau) mit der Funktion eines Präsidenten oder Vizepräsidenten. Nachdem diese Mitgliedschaften dem Landratsamt als zuständiger Waffenbehörde bekannt geworden war, widerrief es allein wegen dieser Mitgliedschaft die auf die Kläger ausgestellten waffenrechtlichen Erlaubnisse. Es stützte sich dafür auf eine Vorschrift des Waffengesetzes, nach der waffenrechtliche Erlaubnisse zu widerrufen sind, wenn der Inhaber die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, weil Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er
VGH bejaht waffenrechtliche Unzuverlässigkeit der Kläger
Auf die Klagen der Kläger hob das Verwaltungsgericht Regensburg die Entscheidungen des Landratsamtes auf. Auf dessen Berufung wies der Verwaltungsgerichtshof München hingegen die Klagen ab. Mitglieder des Bandidos MC oder anderer vergleichbarer Rockergruppen, wie beispielsweise der Hells Angels, in hervorgehobener Position als Präsident, Vizepräsident oder sonstiger Funktionsträger seien waffenrechtlich
Missbräuchliche Verwendung von Waffen hinreichend wahrscheinlich
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision der Kläger zurückgewiesen. Die waffenrechtlichen Erlaubnisse durften widerrufen werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat für das Bundesverwaltungsgericht bindend Tatsachen festgestellt, aus denen sich angesichts der Gefährlichkeit von
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2015
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 05.05.2012
[Aktenzeichen: RN 4 K 12.156] - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 10.10.2013
[Aktenzeichen: 21 BV 12.1280]
- Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 29.11.2011
[Aktenzeichen: RN 4 K 11.229] - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 10.10.2013
[Aktenzeichen: 21 B 12.960]
- Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 14.06.2011
[Aktenzeichen: RN 4 K 11.93] - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 10.10.2013
[Aktenzeichen: 21 B 12.964]
- Vereinsverbot der "Bandidos Neumünster" bestätigt
(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13.11.2012
[Aktenzeichen: 4 KS 1/10]) - Bandidos-Mitgliedschaft eines Gerichtsvollziehers rechtfertigt Abordnung in den Innendienst
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.10.2010
[Aktenzeichen: 1 B 887/10])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 20534
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20534
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.