alle Urteile, veröffentlicht am 11.12.2023
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.12.2023
- KZR 101/20 -
Bundesgerichtshof zum Streit um das Fernwärmenetz Stuttgart
EnBW muss Stuttgarter Fernwärmenetz nicht zurückbauen
Der Bundesgerichtshof hat in einem Rechtsstreit zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und EnBW entschieden, dass die Stadt nach Beendigung des zwischen den Parteien vereinbarten Gestattungsvertrags weder Eigentümerin des Fernwärmenetzes geworden ist, noch von EnBW Übereignung des Netzes verlangen kann. Ebenso wenig steht ihr ein Anspruch auf Beseitigung der Netzleitungen zu. Umgekehrt hat aber auch EnBW, die das Fernwärmenetz in Zukunft weiterbetreiben möchte, keinen kartellrechtlichen Anspruch auf die erneute Einräumung von Wegenutzungsrechten zum Betrieb des Fernwärmenetzes.
Die Klägerin, die Landeshauptstadt Stuttgart, ist Eigentümerin sämtlicher Wegegrundstücke der Stadt. EnBW, die Beklagte, betreibt das dortige Fernwärmenetz. Zunächst erschloss das Kommunalunternehmen "Technische Werke der Stadt Stuttgart AG" (TWS) größere Gebiete für die Fernwärmeversorgung der Stadt. Im April 1994 schloss die Stadt mit der TWS einen "Konzessionsvertrag", mit dem der TWS Wegenutzungsrechte für die Verlegung und den Betrieb des Fernwärmenetzes eingeräumt wurden. Der Vertrag sah eine Laufzeit bis Ende Dezember 2013 vor. Eine Regelung zum Eigentum an den Versorgungsanlagen nach Beendigung des Vertrags (sog. Endschaftsregelung) enthielt... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 16.11.2023
- 26 K 134/22 und 26 K 459/23 -
Verfassungswidrige Alimentation kinderreicher Richter in den Jahren 2011 bis 2020
BVerfG soll über Berliner Richterbesoldung entscheiden
Die familienbezogenen Besoldungsbestandteile der Berliner Richter und Staatsanwälte mit drei und vier Kindern waren nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Berlin im Zeitraum 2011 bis 2020 verfassungswidrig zu niedrig bemessen. Da nur das Bundesverfassungsgericht verbindlich die gesetzlich geregelten Familienzuschläge für verfassungswidrig erklären kann, hat das Verwaltungsgericht Berlin diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die Feststellungen sind auf weitere Besoldungsgruppen, insbesondere die für Beamten geltende A-Besoldung, übertragbar.
Die Klägerinnen der entschiedenen Verfahren sind Richterinnen des Landes Berlin. Richter und Staatsanwälte erhalten monatlich einen Grundbetrag nach der R-Besoldung (auch um deren Verfassungswidrigkeit wird gestritten, vgl. zuletzt dazu Pressemitteilung Nr. 25/2023). Je nach familiärer Situation wird die Grundbesoldung um sog. Familienzuschläge erhöht, wobei es insbesondere auf die... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 01.09.2023
- 30 U 195/22 -
Rückerhalt der Mietsache mit Kenntnis des Vermieters von Schlüsseleinwurf in Hausbriefkasten
Auf Beendigung des Mietverhältnisses oder Rücknahmebereitschaft des Vermieters kommt es nicht an
Mit Kenntnis des Vermieters vom Schlüsseleinwurf in seinen Briefkasten hat er die Mietsache zurückerhalten. Dabei ist unerheblich, ob das Mietverhältnis noch weiterläuft oder der Vermieter rücknahmebereit ist. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Ende eines gewerblichen Mietverhältnisses über eine Halle nebst Lagerbüro in Westfalen klagte der Vermieter unter anderem auf Zahlung von Schadensersatz wegen angeblicher Mängel und Schäden an der Mietsache. Die Mieterin hielt die Forderung für verjährt. Die Mieterin hatte die Schlüssel zum Objekt am 31.12.2020 in den Hausbriefkasten... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 07.11.2023
- 2 BvL 12/20 -
Unzulässige Richtervorlage zur sogenannten Gutscheinlösung während der Corona-Pandemie
Richtervorlage unzureichend begründet
Das Bundesverfassungsgericht hat die Unzulässigkeit einer Richtervorlage zu Art. 240 § 5 Abs. 1 Satz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) festgestellt. Diese Vorschrift erlaubte es Veranstaltern von Freizeitveranstaltungen, anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein auszugeben, wenn Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie ausfielen (sogenannte Gutscheinlösung).
Der Kläger des Ausgangsverfahrens macht gegenüber der beklagten Veranstalterin Rückzahlungsansprüche für zwei von ihm im Januar 2020 zu einem Preis von 510 Euro erworbene Eintrittskarten für ein im Juni 2020 geplantes Konzert geltend, das wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnte. Die Veranstalterin hatte dem Kläger vorgerichtlich – während des laufenden Gesetzgebungsverfahrens,... Lesen Sie mehr